Anzeige gegen Monsanto zurückgelegt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat eine Anzeige von Global 2000 zurückgelegt. Die NGO hatte gegen den US-Staatguthersteller Monsanto in Zusammenhang mit der Zulassung des Pestizids Glyphosat Betrugsverdacht geltend gemacht.

Das unter anderem von Monsanto produzierte Glyphosat wird weltweit zur Unkrautbekämpfung in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Industrie eingesetzt. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO stufte den Wirkstoff im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ ein.

Die EU-Kommission verlängerte allerdings im Juni 2016 die auslaufende Zulassung des umstrittenen Unkrautbekämpfungsmittels um vorerst weitere 18 Monate, nachdem sich die EU-Mitgliedsländer nicht auf die weitere Vorgangsweise einigen hatten können. Bis Ende 2017 soll jetzt ein weiteres Gutachten der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) klären, ob das Mittel eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen darstellt.

Diskussion um Krebsgefahr

Global 2000 hatte Monsanto angekreidet, im Verlängerungsantrag Glyphosat tatsachenwidrig „kein krebserregendes Potenzial“ bescheinigt zu haben. Das BfR habe den Standpunkt von Monsanto eingenommen und eine Stellungnahme abgegeben, die „auf einer falschen und gegen lege artis verstoßenden Verwendung der Daten beruht und die in sich selbst widersprüchlich ist“, so die NGO in ihrer an die Wiener Anklagebehörde gerichteten Sachverhaltsdarstellung.

Der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) machte Global 2000 den Vorwurf die „unrichtige Bewertung des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ohne weiteres als richtig übernommen zu haben“. Die EFSA habe eine krebserregende Gefahr des häufig eingesetzten Pestizids als „unwahrscheinlich“ eingestuft.

„Einstellung teilweise aus Beweisgründen“

In strafrechtlicher Hinsicht unterstellte die Umweltschutzorganisation Monsanto und den mitangezeigten Behörden wissenschaftlichen Betrug, weil man durch „inkorrekte Auswertung von Daten“ versucht hätte, Glyphosat trotz einer wahrscheinlich beim Menschen krebserzeugenden Wirkung auf dem europäischen Markt zu halten. Täuschungs- und Bereicherungsabsicht wären „evident“, so Global 2000.

Die Anzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde allerdings bereits im Dezember zurückgelegt, teilte nunmehr die Staatsanwaltschaft Wien mit. „Die Einstellung ist teilweise aus Beweisgründen erfolgt. Teilweise ist keine innerstaatliche Zuständigkeit gegeben“, erläuterte Behördensprecherin Nina Bussek am Dienstag.

Ganz ist die Sache für den US-Saatguthersteller allerdings noch nicht vom Tisch. „Ob Verstöße gegen das Umweltrecht vorliegen, wird noch geprüft“, meinte Bussek. Eine auf dieses Fachgebiet spezialisierte Staatsanwältin muss demnach klären, ob wegen fahrlässiger Beeinträchtigung der Umwelt (Paragraf 181 StGB) weiter ermittelt wird. Die diesbezügliche Entscheidung dürfte in den kommenden Wochen fallen.

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