15 Jahre Haft nach Mordversuch

Im Prozess wegen versuchten Mordes wurde der 61-jährige Angeklagte zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte acht Mal auf seine Ehefrau eingestochen und sie dabei fast getötet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung fiel einstimmig aus. Die um 33 Jahre jüngere Frau, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam vom Schwurgericht 7.390 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Verteidiger Rudolf Mayer meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, der Staatsanwalt Strafberufung an.

Auch bei der Wiederholung des Prozesses hatte sich der 61-Jährige „nicht schuldig“ bekannt. Er stand wegen versuchten Mordes vor Gericht und soll versucht haben, seine Ehefrau zu ermorden. Er behauptete, die um 33 Jahre Jüngere habe ihn betrogen und ihm nach dem Leben getrachtet. Als sie mit einem Messer auf ihn losging, habe er ihr die Waffe entwunden und sich „verloren“. Er habe zwar zugestochen, sie aber nicht töten wollen.

Ehefrau musste wegen Technikpanne aussagen

Die Frau hatte lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Im Prozess sagten mehrere Zeugen aus, die ihr zu Hilfe gekommen waren, darunter auch ein Ehepaar, dem die am Fenster der ebenerdig gelegenen Wohnung in der Erlgasse stehende Frau aufgefallen war, weil sie in englischer Sprache lautstark um Hilfe rief. Sie eilten Richtung Fensterbrett, bedeuteten ihr, das Fenster zu öffnen, und mit Hilfe eines dritten Passanten hievten sie zunächst die dreijährige Tochter der Frau und danach die Mutter ins Freie.

Der Mann hat anschließend versucht sich das Leben zu nehmen - mehr dazu in Ehestreit: Mann stach auf sich selbst ein. „Ich hab gesagt, ich will nicht mehr leben“, sagte er bei der ersten Gerichtsverhandlung. An den Angriff auf seine Frau konnte sich der Angeklagte, der von Rudolf Mayer verteidigt wurde, nicht mehr erinnern. Kurzfristig musste die Ehefrau auch persönlich in dem Prozess aussagen. Zwar hatte das Gericht eine DVD mit ihrer Einvernahme aufgenommen, diese ließ sich aber nicht abspielen. Die 28-Jährige sagte persönlich aus, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nachdem der Angeklagte aus dem Saal gebracht worden war.

Prozess Mord

APA/HERBERT PFARRHOFER

Der Angeklagte im Großen Schwurgerichtssaal

Erstes Urteil wegen Irrtums ausgesetzt

Der Fall wurde im vergangenen September schon ein Mal von einem Schwurgericht behandelt. Damals verwarfen die Geschworenen die Anklage und erkannten auf absichtliche schwere Körperverletzung, worauf die drei Berufsrichter deren Wahrspruch wegen Irrtums aussetzten.

Ehe aus Vernunftgründen

Der Angeklagte soll am 10. April 2016 seiner Frau in der ehelichen Wohnung in Meidling mit einem Küchenmesser acht Stiche in die Brust versetzt haben. Obwohl ihr Herzbeutel eröffnet wurde und auch Lunge und Leber beschädigt wurden, konnte die Frau mit ihrer Tochter entkommen. Eine Notoperation rettete ihr das Leben.

Die Frau hatten den Mann 2012 in ihrer Heimat in der Türkei kennengelernt. Dort hatte der Mann seine erste Frau bestattet. Verwandte rieten ihm danach, sich nach einer neuen Frau umzuschauen. 15 Tage später hatte man eine 28-jährige Frau gefunden, die vom Vater ihres kleinen Kindes verlassen worden war. Die Frau willigte aus Vernunftgründen ein, den wesentlich älteren Mann zu heiraten.

Achtmal zugestochen

Das Paar zog zurück nach Wien, wo es schon bald zu Streitereien zwischen den Ehepartnern kam. Die Ehefrau litt ihren Angaben zufolge vor allem an den unbegründeten Unterstellungen des 61-Jährigen, eine Affäre mit einem anderen Hausbewohner zu haben.

Laut Aussage der Frau soll ihr Mann immer wieder handgreiflich geworden sein, die Frau schloss sich als Privatbeteiligte dem Prozess an. Am 8. April bedrohte er seine Frau erstmals mit einem Küchenmesser, führte die Staatsanwältin aus. Zwei Tage später eskalierte die Situation, als die Frau den 61-Jährigen verdächtigte, ihr zehn Euro aus der Tasche gestohlen zu haben. Acht Mal hatte der Mann der jungen Frau in die Brust gestochen, stellte die Gerichtsmedizinerin fest. Dabei wurden Leber, Lunge und der Herzbeutel lebensgefährlich verletzt.