Trafiken verdecken Zigaretten-Schockbilder

Seit Mai müssen auf Zigarettenpackungen Schockbilder zu sehen sein. Damit sie trotzdem gekauft werden, hat die Tabakindustrie reagiert und bietet Trafikanten Vorsteckkarten für die Zigarettenregale an.

Die Karten werden vor den Zigarettenpackungen ins Regal gesteckt und verdecken so die Schockbilder. Andreas Schiefer, Trafikant in Floridsdorf, verwendet diese Karten schon seit Monaten. Schiefer sieht sich im Recht und ist damit offenbar nicht alleine: „Ich habe das gestern auch noch mal in der Wirtschaftskammer anschauen lassen, ich hab mit den Industrien telefoniert und wir sind unisono zum selben Ergebnis gekommen: Es ist eine Produktrichtlinie und keine Verkaufsrichtlinie.“

Zigaretten Schockbilder Abdeckung

ORF

Mit Vorsteckkarten werden die Schockbilder verdeckt

Trafikant: Richtlinie nicht für Verkauf

Die Argumentation von Schiefer ist, dass das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz eine Richtlinie für die Warnhinweise auf dem Produkt - also den Zigarettenpackungen - ist. Nicht jedoch für den Verkauf beziehungsweise die Art, wie die Packungen präsentiert werden.

Das Gesundheitsministerium kontert in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber „Wien heute“: „Die Tabakprodukterichtlinie schreibt vor, dass Warnhinweise beim Inverkehrbringen sichtbar sein müssen. Diese Rechtslage wurde den Trafikantinnen und Trafikanten mehrmals zur Kenntnis gebracht.“

Streit um Sichtschutz für Zigarettenpackungen

Einige Wiener Trafikanten decken die Schockbilder auf den Zigarettenpackungen in ihren Geschäften mit sogenannten Vorsteckkarten ab.

7.500 Euro Verwaltungsstrafe

Als „Trafikanten-Bashing“ bezeichnet Schiefer mittlerweile die gesetzlichen Bestimmungen für seine Branche. In jedem Fall fordert er klare Regeln: „Das Ministerium lässt sich auch sehr viel Interpretationsspielraum. Wenn sie was genau haben wollen, dann müssen sie es genau definieren, die Tabakindustrie und wir haben noch immer alles umgesetzt, und wir werden auch das umsetzen.“ Schiefer macht jetzt einmal weiter wie bisher, und lässt sich auch von einer drohenden Verwaltungsstrafe von bis zu 7.500 Euro nicht abschrecken.

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