„Persönliche Assistenz“ in Wien mangelhaft

Menschen mit Behinderung sind in Wien teilweise immer noch von Leistungen der „Persönlichen Assistenz“ ausgeschlossen. Das kritisiert die zuständige Monitoringstelle - und hat eine Empfehlung an das Rathaus geschickt.

Die Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen will damit die Landesregierung „an die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ erinnern. „Menschen mit Behinderungen müssen laut UN-Behindertenrechtskonvention die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsmodellen haben“, so der Vorsitzende der Wiener Monitoringstelle, Wolfgang Nowak.

Derzeit seien aber Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischen Behinderungen und Menschen mit reinen Sinnesbehinderungen von der Leistung „Persönliche Assistenz“ - auf die es derzeit auch noch immer keinen Rechtsanspruch gebe - ausgeschlossen, kritisiert er weiter. Einen dringenden Handlungsbedarf sieht die Wiener Monitoringstelle auch bezüglich der Valorisierung des förderbaren Stundensatzes.

Frau im Rollstuhl

ORF.at/Zita Klimek

Menschen mit Behinderung wissen selbst am besten, welche Unterstützung sie brauchen.

Betroffene sollen selbst entscheiden können

Die „Persönliche Assistenz“ ist eine von mehreren Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Dabei bestimmen Betroffene selbst, in welcher Form und durch wen sie unterstützt werden. „Persönliche Assistenz“ sei klar abzugrenzen zu einer „Betreuung“, wie sie in der mobilen und stationären Behindertenhilfe üblich ist, betont die Monitoringstelle. Menschen mit Behinderungen sollen so ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können.

Die Monitoringstelle will einerseits eine „ausführliche, rechtliche und begriffliche Einordnung“ erreichen, andererseits sollen zehn konkrete Empfehlungen umgesetzt werden. So sei etwa „Persönliche Assistenz“ im medizinischen und sozialen Bereich oft noch unbekannt. Es sollen daher zunächst vor allem diese Personengruppen darüber informiert bzw. sensibilisiert werden.

Verweis auf Wiener Antidiskriminierungsgesetz

Der Wiener Landesregierung wird generell empfohlen, „die rasche und vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welche sich aus der im Jahr 2008 vorgenommenen Ratifizierung ergibt, zu veranlassen“.

Die Monitoringstelle überwacht laut eigenen Angaben die Einhaltung, Förderung und den Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Wien. Die Grundlage für ihre Arbeit ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im Wiener Antidiskriminierungsgesetz sind die Grundlagen ihrer Arbeit festgehalten.

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