Pädophile in Chats: Anzeigen steigen

Die Fälle von „Cyber Grooming“ nehmen zu. Dabei werden Kinder über Chatprogramme von Pädophilen kontaktiert und dazu gebracht, etwa Nacktfotos zu verschicken. Erst kürzlich passierte das drei zehnjährigen Mädchen in Wien.

Über das beliebte Chatprogramm „Poltergeist“ kontaktierten mehrere Männer die Wiener Mädchen. Zuerst gaben sie sich als Gleichaltrige aus, dann machten sie Druck. „Es fängt ganz harmlos an, dass sie einfach Hallo sagen und es wird dann immer schlimmer“, erzählt eine Mutter gegenüber „Wien heute“.

Die Mädchen sollten immer intimere Fotos von sich schicken, und über das Programm Snapchat auch Videos von sich machen. „Bei meiner Tochter war es so, dass die Täter wirklich gedroht haben, ‚ich weiß jetzt wo du wohnst, ich weiß deine Adresse und deinen Eltern wird etwas passieren‘“, so die Mutter. Aus Angst sagten die Mädchen ihren Eltern wochenlang nichts, erst durch Zufall kamen diese dahinter.

Anzeigen wegen "Cyber Grooming" steigen

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Mutter: „Es wird dann immer schlimmer“

80 Fälle von „Cyber Grooming“ angezeigt

„Cyber Grooming“ nennen Experten das Phänomen. 80 ähnliche Fälle sind im Vorjahr in Österreich angezeigt worden, 2015 waren es erst 52. Dabei erschleichen sich Erwachsene im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen – mit dem Ziel der sexuellen Belästigung beziehungsweise des Missbrauchs.

Betroffen seien Chats und Soziale Netzwerke aller Art, oft auch die Chats von Onlinespielen, sagt Barbara Buchegger von der Initiative Safer Internet. „Eigentlich kann die Gefahr in jeder App drohen, wo ich mit anderen Personen, als die aus meinem unmittelbaren Umfeld, zu tun habe“, erklärt Buchegger.

Anzeigen wegen "Cyber Grooming" steigen

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„Cyber Grooming“ läuft über Chatprogramme aller Art - etwa „Poltergeist“

Expertin: Verbote kontraproduktiv

Kindern die Nutzung von Chats und Sozialen Netzwerken zu verbieten, sei nicht die richtige Lösung, findet die Expertin. Verbote könnten auch kontraproduktiv sein, weil die Kinder oft aus Trotz versuchen würden, diese zu umgehen. „Wichtiger ist es, mit ihnen zu besprechen: Wie erkennst du, wenn dir jemand etwas Böses will, wie kannst du dich schützen und auch Nein sagen“, so Buchegger. Dieses Nein-Sagen könne man trainieren: „Zum Beispiel zu sagen: Ich sag das meinen Eltern, du tust etwas Verbotenes, mein Eltern werden dich anzeigen.“ Das schrecke die Täter ab.

Anfang 2012 ist der Paragraf 208a Strafgesetzbuch (StGB) „Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen“ in Kraft getreten. „Groomern“ kann laut diesem eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren drohen. Das Bundeskriminalamt rät Betroffenen, die Chatverläufe zu sichern und Anzeige zu erstatten. Das haben auch die Familien der Wiener Mädchen getan. Zusätzlich an die Öffentlichkeit zu gehen, sei ihr wichtig gewesen, so eine der Mütter gegenüber „Wien heute“, um andere Eltern zu warnen und so auch deren Kinder zu schützen.

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