Freispruch in Prozess um IS-Propagandalied

In einem Prozess um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist ein 22-Jähriger am Mittwoch freigesprochen worden. Der Tschetschene hatte vor fast zwei Jahren ein Propagandalied des IS gepostet.

Laut Staatsanwaltschaft hätte ihn das zu einem Mitglied einer terroristischen Vereinigung gemacht. Bereits im Oktober 2015 hatte der junge Mann das Video gepostet, das in einem Standbild vermummte und bewaffnete Kämpfer des IS mit ihrer Flagge zeigte. Dazu wurde ein sogenanntes „Naschid“ auf arabisch gespielt, ein arabischer Sprechgesang mit dem Titel „Das Rasseln der Säbel“ mit entsprechend martialischem Text. Insgesamt 665 Likes gab es für das Facebook-Posting.

Verteidiger: Angeklagter vergaß Video

Verteidiger Thomas Müller zeigte sich erstaunt, dass ein einziges vor Jahren erstelltes Posting zwischen Katzen- und Autovideos sowie Bildern, auf denen der Angeklagte mit den Spielzeugpistolen seines Bruders posierte, um cool zu erscheinen, genügte, um den 22-Jährigen auf die Anklagebank zu bringen. „Von denen, die das Video gelikt haben, sitzt kein einziger hier.“

Zudem verstehe sein Mandant kein arabisch und er kannte die Flagge des IS nicht. Ihm hätte lediglich das „Volkslied“ gefallen. „Uns gefallen die Herzbuben, ihm dieses Lied“, sagte der Verteidiger. Als die Polizei im Dezember 2016, also nach mehr als einem Jahr, den Mann aufforderte, das Video zu löschen, deaktivierte dieser zwar seinen Facebook-Account. Er holte diesen aber bald wieder aus der Versenkung, um mit einem bestimmten Mädchen Kontakt aufzunehmen. Danach vergaß er das Video offenbar - bis er in Haft genommen wurde.

Ein Posting ist keine IS-Unterstützung

In seinem Schlusswort machte sich der 22-Jährige Gedanken um sein Strafregister, das allerdings bereits einige Einträge aufweist. „Das sollte Ihre geringste Sorge sein“, meinte die vorsitzende Richterin.

Nach kurzer Beratung gab es einen Freispruch durch das Schöffengericht, da die subjektive Tatseite nicht gegeben sei. „Wir glauben nicht, dass er den IS unterstützen wollte.“ Ein einziges, unkommentiertes Posting vor fast zwei Jahren reiche dazu nicht aus. Der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit, weshalb der Freispruch zunächst nicht rechtskräftig ist.