Zwei Monate bedingt für Umfahren von Personen

Der vermeintliche Amokfahrer, der im Herbst auf eine dreiköpfige Personengruppe losgefahren war, ist zu zwei Monaten bedingt verurteilt worden. Die Geschworenen verneinten einstimmig die ursprüngliche Anklage wegen versuchten Mordes.

Auch die entsprechenden Fragen zu einer Verurteilung wegen versuchter Körperverletzung wurden von den Laienrichtern verneint. Der 21-jährige Installateur wurde am Ende wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit verurteilt.

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Monaten verhängte das Schwurgericht zwei Monate bedingt. Darüber hinaus wurde Bewährungshilfe angeordnet. Außerdem wurde der junge Mann per Weisung verpflichtet, Alkohol und sonstige Drogen zu meiden, sich in Psychotherapie zu begeben und an einem Antiaggressionstraining teilzunehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quellenstraße

ORF

Der Mann soll mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der Angeklagte, der unmittelbar nach der Urteilsverkündung einige Zuhörer mit dem Statement „Ich bin damit nicht einverstanden!“ irritiert hatte, nach Rücksprache mit Verteidiger Wolfgang Blaschitz doch noch auf Rechtsmittel verzichtete, gab die Anklagebehörde vorerst keine Erklärung ab.

Dessen ungeachtet konnte der 21-Jährige nach über neunmonatiger U-Haft rund 20 Minuten nach Schluss der Verhandlung die Justizanstalt Josefstadt verlassen. Nachdem er nur wegen eines bezirksgerichtlichen Vergehens verurteilt wurde, darf er sich jetzt berechtigte Hoffnungen auf eine Haftentschädigung machen.

„Ich glaube, kein versuchter Mord liegt vor“

„Es besteht kein Zweifel, dass er mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Zebrastreifen zugefahren ist. Aber ich glaube, dass kein versuchter Mord vorliegt“, stellte Staatsanwalt Florian Pöschl zuvor in seinem Schlussplädoyer fest. Die Beweisergebnisse würden sich jetzt anders darstellen als beim Abschluss des Ermittlungsverfahrens: „Aus meiner Sicht wird der versuchte Mord nicht aufrechtzuerhalten sein. Ich glaube nicht, dass der Angeklagte töten wollte.“

Schon am ersten Verhandlungstag Mitte Mai hatte es erhebliche Zweifel am inkriminierten Tötungsvorsatz gegeben. Das Gericht lehnte damals allerdings die vom Verteidiger beantragte Enthaftung des Angeklagten noch mit der Begründung ab, am dringenden Tatverdacht habe sich „nichts Wesentliches geändert“.

Zeuge: „Er wollte mich sicher nicht töten“

Der Vorfall ereignete sich im September im Kreuzungsbereich Laxenburger Straße - Quellenstraße in Favoriten. Fest steht, dass der Angeklagte - ein 21-jähriger Installateur - mit dem Pkw seines Vaters auf drei Personen zugerast war, wobei der Tacho mehr als 70 Stundenkilometer anzeigte.

Ursprünglich hatte es geheißen, ein 53-jähriger Mann habe sich in allerletzter Sekunde nur mit einem Hechtsprung auf eine Verkehrsinsel vor dem Zusammenstoß retten können. Der 53-Jährige revidierte jedoch seine polizeilichen Angaben schon am ersten Verhandlungstag, indem er zunächst einräumte, möglicherweise bei Rot die Kreuzung überquert zu haben.

Als das Auto seitlich von hinten näher kam, sei er praktisch schon auf der Verkehrsinsel gewesen: „50 Zentimeter haben gefehlt.“ Um sich in Sicherheit zu bringen, hätte es eines „schnellen Sprungs“ bedurft: „Das war alles.“ Und weiter: „Er wollte mich sicher nicht töten.“

Erst Verdacht auf terroristische Straftat

Der Fall hatte im vergangenen Herbst für Aufsehen gesorgt, weil ursprünglich der Verdacht einer terroristischen Straftat im Raum stand. Der junge Mann mit türkischen Wurzeln hätte durchs geöffnete Fenster „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) gerufen und ein markantes Gebetstuch getragen, hieß es.

Außerdem wurde im Fahrzeuginneren ein Koran gefunden - der, wie sich später herausstellte, dem Vater des Angeklagten gehörte, der zwar regelmäßig die Moschee besucht, aber in keiner Weise einer radikalislamischen Glaubensrichtung angehört. Zu den „Allahu Akbar“-Rufen wiederum hatte der Angeklagte erklärt, er habe im Autoradio orientalische Rap-Musik gehört und lautstark mitgesungen.

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