Afghanin erstochen: Behörden bezweifeln Alter

Die Staatsanwaltschaft Wien zweifelt im Fall einer ermordeten Afghanin am Alter des Opfers und des mutmaßlichen Täters. Das könnte sich auf das Strafverfahren auswirken. Das Alter des Verdächtigen soll nun geprüft werden.

Das aus Afghanistan stammende Mädchen war am 18. September in Wien erstochen worden - mehr dazu in Erstochene 14-Jährige wohnte in Krisenzentrum. Medizinische Untersuchungen an der Leiche ergaben, dass das Opfer keinesfalls jünger als 16, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits 17 oder 18 Jahre alt war.

Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte, dass es eine Expertise zum Alter der Afghanin gibt. Laut der Sprecherin Nina Bussek ist klar, dass die neuen Erkenntnisse Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter haben werden, der wegen Mordverdachts in U-Haft sitzt.

Alter ausschlaggebend für Strafhöhe

Der Bruder des Mädchens behauptet, 18 Jahre alt zu sein. Die in diesem Fall ermittelnden Kriminalisten hatten an seinem vorgeblichen Geburtsdatum - 1. Jänner 1999 - allerdings von Anfang an Zweifel. Er soll äußerlich wie Mitte 20 wirken - mehr dazu in 14-Jährige erstochen: Bruder wohl älter.

Wäre er älter als 21, hätte das bei einer Anklageerhebung und allfälligen Verurteilung entscheidende Bedeutung für die Straffrage: Er wäre dann nicht mehr als junger Erwachsener anzusehen, das Jugendgerichtsgesetz (JGG) käme für ihn nicht mehr in Betracht. Statt einer Strafe von maximal 15 Jahren müsste er bei einem Schuldspruch wegen Mordes mit zehn bis 20 Jahren oder gar lebenslang rechnen.

OLG entscheidet über körperliche Untersuchungen

Die Justiz will nun sein Alter abklären und feststellen lassen, ob der Verdächtige längst erwachsen und dementsprechend zu behandeln ist. Seine Verteidigerin hat sich allerdings dem Vernehmen nach mit körperlichen Untersuchungen des Mordverdächtigen nicht einverstanden erklärt, weshalb nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden muss, ob diese zulässig sind.

Experten gehen davon aus, dass der junge Mann ohne seine Zustimmung jedenfalls keinen ionisierenden Strahlen ausgesetzt werden darf. Sehr wohl zulässig könnte aber eine Magnetresonanztomografie sein, da dabei keine Strahlenbelastung entsteht. Aus der anthropologischen Begutachtung der Handwurzelknochen und des Kiefers würden sich ebenfalls Rückschlüsse auf das Alter ziehen lassen.

Zweifel offenbar bereits in Pakistan

Der vorgeblich 18-Jährige war seinerzeit mit seinen Eltern über Pakistan nach Österreich geflüchtet. Interessanterweise hatten schon auf der ersten Fluchtstation die dortigen Behörden die den Sohn betreffenden Altersangaben bezweifelt. Er soll deshalb in Islamabad sogar geröntgt worden sein.