Glawischnig verunglimpft: Drei Monate bedingt

Der Betreiber der Website „hartgeld.com“, der Unterstellungen gegen die frühere Grünen-Chefin Eva Glawischnig veröffentlicht hatte, ist wegen übler Nachrede verurteilt worden. Der 65-Jährige erhielt drei Monate bedingt.

Richter Thomas Spreitzer erlegte dem Angeklagten zudem eine Entschädigung zwischen 100 und 200 Euro für jede einzelne der 16 inkriminierten Äußerungen auf. Insgesamt ergab sich so ein Betrag von 2.200 Euro. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Während der Beschuldigte das Urteil akzeptierte, gab Glawischnigs Rechtsvertreterin Maria Windhager vorerst keine Erklärung ab.

Schuldspruch in allen Punkten

Der Mann dürfte sich bei seinen Veröffentlichungen auf die im Vorjahr erschienenen Memoiren der früheren Wiener Nachtclub-Königin Nina Janousek bezogen haben. In ihrem Buch „Madame Nina weiß alles“ gewährte die mittlerweile 69-Jährige Einblicke in ihren Erfahrungsschatz.

Am Rande erwähnte sie eine nicht näher bezeichnete „Eva“. Dass damit die Ex-Politikerin gemeint war, war für Glawischnig kategorisch ausgeschlossen, weshalb sie gegen den Mann, der sie immer wieder verunglimpfte, gerichtlich vorging - mehr dazu in Glawischnig verunglimpft, Prozess vertagt.

Nach einem durchaus umfangreichen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Beweisverfahren - Janousek wurde am Dienstag mittels Skype als Zeugin zu ihrem Wissen über Glawischnigs Privatleben vernommen - bestätigte der Richter Glawischnigs Sichtweise. Der Beschuldigte wurde in sämtlichen Punkten schuldig gesprochen.

Weitere Aussagen nach erstem Verhandlungstag

Erschwerend war bei der Strafbemessung, dass der Mann nach dem ersten Verhandlungstermin im vergangenen November weitere Aussagen publizierte hatte, die geeignet waren, die Ex-Politikerin in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen bzw. herabzusetzen.