Burkaverbot: 33 Anzeigen nach halbem Jahr

Seit einem halben Jahr gilt bei uns das umstrittene Anti-Gesichts-Verhüllungsgesetz. 33 Anzeigen und 110 Abmahnungen gab es seither in Wien. Wie viele Burka- oder Niquab-Trägerinnen davon betroffen waren ist unklar.

Im Oktober, also im ersten Monat des Verbots, gab es noch 81 Abmahnungen, im November noch 23, im Dezember 2017 wurden schließlich sechs Personen wegen einer Gesichtsverhüllung abgemahnt. Für das heurige Jahr hat die Wiener Polizei wegen dieser rückläufigen Tendenz keine Statistik zu den Abmahnungen mehr. Die Polizei unterscheidet bei den Abmahnungen nicht zwischen Burka-Trägerinnen und anderen maskierten Personen - alle Gesichtsverhüllungen werden als Verwaltungsübertretungen behandelt.

Burkaverbot-Bilanz

ORF

Greylinger: Gesetz „in Summe Mist“

Über die Auswirkungen des Gesetzes kann nur spekuliert werden: Die Islamische Glaubensgemeischaft befürchtet etwa, dass betroffene Burka-Trägerinnen jetzt einfach zu Hause bleiben. Bei der Polizeigewerkschaft hat sich die Haltung zum Gesetz nicht geändert, sagt der rote Gewerkschafter Hermann Greylinger. Schon im Oktober sagte er, das Gesetz sei „in Summe Mist“ - mehr dazu Verhüllungsverbot: Polizei will Rechtssicherheit.

Parlamentsdirektion Maskottchen

Parlamentsdirektion/Thomas Jantzen

Parlamentsmaskottchen muss in die Kiste

Ein Gesetz und seine Hoppalas

Seit 1. Oktober 2017 gilt in Österreich ein Gesichtsverhüllungsverbot. Kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes gab die Polizei Details zur Umsetzung bekannt. Vom Verbot sind nicht nur Burkas, sondern etwa auch Clown-Masken oder Perchten mit Ausnahmen betroffen - mehr dazu in Verhüllungsverbot für Burka und Clown-Masken.

Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz bzw. Burka-Verbot in Österreich sorgte zumindest anfangs für skurrile Auswüchse. Selbst das Maskottchen des Parlaments, das das Gesetz beschlossen hatte, war davon betroffen - mehr dazu in Polizeieinsatz gegen Parlamentsmaskottchen.

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