Dienstverhinderungen

Erfeuliche aber auch unerfreuliche Anlässe werfen für Arbeitnehmer oft die Frage auf „Muss mir mein Chef dafür freigeben?“. Wir klären das in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit der Arbeiterkammer Wien.

„Grundsätzlich muss hier erwähnt werden, dass zwischen Arbeitern und Angestellten nach wie vor, was Dienstverhinderungen betrifft, ein großer Unterschied besteht. Wir von der Arbeiterkammer finden das unfair und hoffen auf einen rasche Angleichung der Rechte“, erklärt Silvia Hruska-Frank von der AK Wien.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 17.11.2016

Rechte für Angestellte

Angestellte behalten den Anspruch auf Entgelt bei Dienstverhinderung, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßigkurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten. Das kann zum Beispiel die eigenen Hochzeit, aber auch Todesfälle in der Familie sein.

Die eigenen Hochzeit ist kein Entlassungsgrund

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Wichtig ist der Nachweis der Notwendigkeit der Dienstverhinderung, in diesem Fall gilt eine Parte oder eine Amtsbestätigung, ansonsten droht eine Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens. Im Kollektivvertrag ist festgehalten, ob der Grund pauschaliert ist. Ist der Grund nicht pauschaliert, dann gilt pro Jahr ein Richtwert von einer Woche als Obergrenze.

Unterschied zu Arbeitern

Auch Arbeiter behalten den Anspruch auf Entgelt bei einer Dienstverhinderung. Im Gegensatz zu Angestellten besteht aber die Möglichkeit, dass diese Bestimmung durch den Kollektivvertrag abgeändert werden kann.

In fast allen Arbeiter-Kollektivverträgen sind die entgeltpflichtigen Hinderungsgründe und die dafür zu gewährende Freizeit vollständig angeführt. Eine bezahlte Freistellung gibt es in diesen Fällen daher ausschließlich für die angeführten Anlässe und im festgelegten Ausmaß.

Auch Wegzeiten zählen bei Arbeitern zur Dienstverhinderung dazu. Um es mit einem Beispiel festzumachen, der Unterschied ist im allgemeinen so zu erklären: Bei der Wahlwiederholung der Bundespräsidentenwahl zum Beispiel müssen sowohl Arbeiter als auch Angestellte frei bekommen. Angestellte jedoch bekommen diesen Einsatz bezahlt, Arbeiter nicht.

Dienstverhinderung bei Schneechaos

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Schneechaos und Naturkatastrophen

Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor. Ihr Fernbleiben oder ihre Verspätung ist damit entschuldigt. Allerdings nur wenn Sie vorher alls Zumutbare unternommen haben, um es trotzdem pünktlich zur Arbeit zu schaffen.

Zumutbar heisst, es kann einem gesunden Arbeitnehmer durchaus zugemutet werden ein paar Kilometer zu Fuß zu gehen, wenn auf Schiene oder Straße nichts mehr geht. Wichtig ist, dass sie sofort den Arbeitgeber informieren, wenn sich abzeichnet, dass sie es nicht rechtzeitig zur Arbeit schaffen.

Auch kann das Zuspätkommen oder Fernbleiben vom Arbeitsort in diesem Fall kein Entlassungsgrund sein. Sie müssen keine Urlaubstage für diesen Zeitraum nehmen und auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen.

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