Neuerungen Kinderbetreuungsgeld

Für Eltern von Kindern die nach dem 1. März 2017 geboren worden sind, gibt es Neuerungen beim Kinderbetreu-ungsgeld. Was genau neu ist, klären wir in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Experten der Arbeiterkammer Wien.

Für Geburten ab 01. März 2017 gibt es nunmehr 2 Modelle, zwischen denen die Eltern wählen können. Das Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

Beim einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ändert nicht allzu viel, außer, dass nun ein überschneidendes Monat mit dem Partner in Anspruch genommen werden kann, in welchem auch beide Eltern gleichzeitig das Kinderbetreuungsgeld beziehen können.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 30.03.2017

Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto wurden die bisherigen vier Pauschalmodelle in ein gemeinsames Kontomodell umgewandelt. Es wird allen Eltern ein gleich hoher Gesamtbetrag zur Verfügung gestellt.

Die Tagsätze dabei variieren zwsichen 14,53 Euro pro Tag und 33,88 Euro pro Tag. Eine genaue Berechnung gemäß den eigenen individuellen Wünschen kann man beim Kinderbetreuungsgeld-Rechner des Bundesministerium für Familie und Jugend vornehmen.

500 Euro extra für Halbe/Halbe

Für Familien, bei denen sich die Eltern die Kinderbetreuung ungefähr zur Hälfte aufteilen, gibt es einen Bonus in Höhe von je Euro 500 für Mutter und Vater. Der Bezug muss zumindest im Verhältnis 60:40 sein.

Neu geschaffen wurde der Familienzeitbonus. Hierbei kann man als Vater oder 2. Elternteil mit Zustimmung des Arbeitgebers eine Auszeit in den ersten 91 Tagen nach der Geburt des Kindes nehmen. Dauer zwischen 28 und 31 Tagen. Ich benötige für den Familienzeitbonus einerseits die Zustimmung meines Arbeitgebers und andererseits habe ich trotzdem keinen besonderen Kündigungsschutz. Ich erhalte vom jeweiligen Sozialverischerungsträger einen Gesamtbetrag von rund Euro 700. Aber Achtung. Dieser Betrag wird mir bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld aber auch wieder gegengerechnet.

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