Angeblicher Auftragskiller: Auslieferung zulässig

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Auslieferung eines angeblichen russischen Auftragskillers am Dienstag für zulässig erklärt. Allerdings knüpfte es daran Bedingungen. Im September war die Auslieferung gestoppt worden.

Dem Mann wird vorgeworfen, im Raum Nowosibirsk an einer kriminellen Organisation beteiligt gewesen zu sein und von 1997 bis 2004 mehrere Mordanschläge persönlich vollzogen oder diese zumindest angeordnet zu haben. Er lebte in Wien unter falschem Namen und arbeitete bei einer Baufirma. Im Februar 2014 war er nach einem gezielten Hinweis von einer Sondereinheit der Polizei festgenommen worden - mehr dazu in Russischer Mafia-Killer in Wien verhaftet.

Das Wiener Straflandesgericht hatte die Auslieferung im Juli 2014 für zulässig erklärt. Dagegen legte der Angeklagte Beschwerde ein, die Auslieferung wurde im September 2014 gestoppt - mehr dazu in Auftragskiller: Auslieferung gestoppt. Das Gericht wollte vorher eine Stellungnahme der österreichischen Botschaft in Moskau zu den Justiz- und Haftbedingungen in Russland einholen.

Russland gab „Garantieerklärung“ ab

Russland gab nun schriftlich eine Art „Garantieerklärung“ ab. Der Mann darf demnach nach seiner Überstellung nicht unter unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen inhaftiert werden. Es muss gewährleistet sein, dass seine körperliche Integrität unangetastet bleibt. Weiters ist der österreichischen Botschaft in Russland beispielsweise das Gefängnis zu nennen, in das er gebracht wird, auch eine Verlegung ist mitzuteilen. Die Botschaft und die Familie des Mannes darf ihn jederzeit besuchen und auch er darf sich jederzeit direkt an die Botschaft wenden.

Dass alle Punkte eingehalten werden, hätten die russischen Behörden „zugesichert“, stellte der Vorsitzende des OLG-Senats, Leo Levnaic-Iwanski, fest: „Das ist kein zahnloses Instrument.“ Sollte sich Russland nicht daran halten, wäre eine Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens und eine Rücküberstellung des Mannes nach Österreich möglich.

Angeklagter plant Beschwerde bei OGH

Elmar Kresbach, der Rechtsbeistand des mutmaßlichen Auftragskillers, bezeichnete den OLG-Beschluss als „klassische diplomatische Entscheidung“ und „typisch österreichischen Kompromiss“. Kresbach hatte sich nachdrücklich gegen die Auslieferung ausgesprochen. Er hoffe, „dass sich der Optimismus des Senats, was die Kontrollmöglichkeit betrifft, ob die Garantieerklärung auch eingehalten wird, wirklich umsetzen lässt“.

Der 38-jährige Angeklagte bestreitet die Vorwürfe gegen ihn und sieht sich als Kritiker, der in seiner Heimat Korruption aufgedeckt habe und dafür nun von der russischen Justiz „mundtot“ gemacht werden soll. „Ich bin mir sicher, sollte ich ausgeliefert werden, werde ich umgebracht“, appellierte er an das Gericht.

Der OLG-Beschluss bedeutet nicht die sofortige Abschiebung. Die Durchführung und Abwicklung obliegt dem Justizministerium. Außerdem hat der angebliche Schwerkriminelle gegen die OLG-Entscheidung auch noch eine Beschwerdemöglichkeit an den Obersten Gerichtshof. Sein Verteidiger wird dieses Rechtsmittel auch ausschöpfen, wie Kresbach nach der Verhandlung ankündigte.

Mutmaßlicher Sechsfachmörder in Wien verhaftet

Auch am Samstagabend ist in Wien ein mutmaßlicher Mörder aus Russland verhaftet worden. Der Zugriff erfolgte durch die Fahnder des Bundeskriminalamts mit Unterstützung von Cobra-Beamten vor dem Wiener Hauptbahnhof - mehr dazu in Mutmaßlicher Sechsfachmörder verhaftet.

Der 44-jährige Russe steht unter Verdacht, in Nordossetien mindestens sechs Menschen getötet zu haben. Er soll der Chef einer Bande sein, die nach Angaben russischer Ermittler seit 2004 mehr als 40 Morde vor allem im Raum Moskau und im Nordkaukasus verübt hat, unter den Opfern solen führende Politiker und Beamte sein. Medienberichten zufolge strebte die Bande die Kontrolle über den Handel mit illegal hergestelltem Alkohol in ganz Russland an.