Weitere Uber-Niederlage vor Handelsgericht
Das Handelsgericht Wien gehe weiterhin davon aus, dass das von Uber betriebene System rechtswidrige Fahrten vermittle, so die Rechtsanwaltskanzlei Vavrovsky Heine Marth am Montag. Der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung (EV) zielte darauf ab, der Taxi-40100-Gruppe zu verbieten, Beweise gegen Uber zu sammeln. Uber war es im Frühjahr untersagt worden, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen.
„Uber vermittelt weiter illegale Fahrten“
Erst vor wenigen Wochen wurde diese Entscheidung auch vom Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigt. Aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stehe auch fest, dass Uber für Verstöße gegen diese EV in Österreich einstehen muss, so die Rechtsanwaltskanzlei.
APA/EXPA/Michael Gruber
„Mit der aktuellen Entscheidung spricht das Gericht abermals deutlich aus, dass Uber weiterhin nicht darlegen kann, dass das angebotene Vermittlungssystem rechtskonform funktioniert - ganz im Gegenteil: Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass Uber weiterhin illegale Fahrten vermittelt“, so Kanzleipartner Partner Dieter Heine. Ende April hatte das US-Unternehmen den Fahrdienst in Wien aber wieder aufgenommen - mehr dazu in Etappenerfolg für Taxler gegen Uber.
Links:
- Etappenerfolg für Taxler gegen Uber (wien.ORF.at)
- Für Uber rechtlich alles in Ordnung (wien.ORF.at)
- 2.000 Taxifahrer gegen Uber (wien.ORF.at)
- Streit zwischen Taxi- und Uber-Fahrern eskaliert (wien.ORF.at)
- Uber