Mordprozess: Angeklagter enthaftet

Wende im Prozess um den Mord an einer 28-jährigen Kellnerin: Der 45-jährige Angeklagte wurde am Donnerstag auf freien Fuß gesetzt. Zuvor hatten einige Zeugen ihre bisherigen belastenden Angaben relativiert.

Das Gericht leistete einem Enthaftungsantrag von Verteidiger Nikolaus Rast Folge. Nach den Einvernahmen war für das Schwurgericht kein dringender Tatverdacht mehr gegeben, der die Aufrechterhaltung der U-Haft gerechtfertigt hätte.

Angaben wurden relativiert

Die Zeugen hatten ihre bisherigen, den Angeklagten belastenden Angaben relativiert. So wichen ein Lokalbesitzer und dessen Kellnerin doch recht deutlich von der Behauptung des Staatsanwalts ab, der 45-Jährige habe den beiden suggeriert, am Tag des Verschwindens seiner Freundin zeitig bei ihnen im Lokal gewesen zu sein, um sich so ein falsches Alibi zu verschaffen.

Ein Arbeitskollege wiederum, dem der angeklagte Baumeister angekündigt haben soll, er werde die 28-Jährige töten und sie „verschwinden lassen“, stellte im Zeugenstand fest, er habe diese Äußerung nicht ernst genommen. Die Anklage hatte dem 45-Jährigen am ersten Verhandlungstag vorgeworfen, das Opfer bei lebendigem Leib angezündet zu haben - mehr dazu in Schockierende Bilder bei Mordprozess.

Angehörige belasteten Angeklagten

In den ersten Einvernahmen am zweiten Verhandlungstag hatten am Donnerstag Angehörige des Opfers den Mann belastet. Zwei Tage vor dem Verschwinden ihrer Tochter war die Mutter des Opfers Zeuge eines heftigen Streits der Frau mit dem Angeklagten geworden. „Lange wird es nicht mehr dauern, lange wird er nicht mehr bei mir sein“, soll sie danach gesagt haben.

Laut Anklage gab der Mann vor, dem illegal in Österreich befindlichen Bruder seiner Freundin falsche Papiere besorgen zu können. Der Bruder war eingezogen, weil sie ihn gebeten hatte, auf sie aufzupassen: Die Frau wollte die Beziehung zu ihrem eifersüchtigen Freund beenden und dürfte befürchtet haben, dass es dabei zu Gewalttätigkeiten kommen könnte, da der Mann sie mehrfach geschlagen und bedroht hatte.

Fortsetzung am nächsten Donnerstag

Als die in einem Lokal als Kellnerin beschäftigte Frau am 16. Oktober 2010 gegen 2.30 Uhr mit ihrem männlichen Verwandten nach Hause kam, diskutierte ihr noch wacher Freund mit ihr längere Zeit, wie nun der Bruder aussagte. Da er die beiden nicht verstand - die Familie stammt aus dem Kosovo, im Unterschied zu seiner Schwester spricht der Zeuge kein Deutsch -, habe er sich schlafen gelegt. Als er gegen 15.00 Uhr aufwachte, war seine Schwester verschwunden.

In weiterer Folge stellten die Angehörigen fest, dass auch eine Leopardendecke fehlte. Diese wurde später neben den sterblichen Überresten der Frau entdeckt, was für den Staatsanwalt als Indiz gegen den Lebensgefährten spricht, der jede Schuld am Gewaltverbrechen von sich weist.

Die Verhandlung wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Das Urteil wird in den späten Nachmittagsstunden erwartet. Für den 45-Jährigen geht es um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang.