Akademikerball: Schuldspruch rechtskräftig
Der 24-Jährige war im vergangenen Juli wegen angeblich führender Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt in erster Instanz vom Straflandesgericht nach sechsmonatiger U-Haft schuldig erkannt worden - mehr dazu in Josef S. nach Urteil in Freiheit.
APA/Georg Hochmuth
Strafhöhe könnte sich noch ändern
Gegen den Schuldspruch wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung hatte sein Anwalt Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, auch gegen die Strafhöhe legte der Anwalt Berufung ein - mehr dazu in Josef S.: Anwälte fechten Urteil an.
Der OGH folgte nun dem Vorschlag der Generalprokuratur, die Nichtigkeitsbeschwerde in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet zurückzuweisen. Ob es eine Änderung der Strafhöhe geben wird, hängt vom Oberlandesgericht (OLG) ab. Die entsprechende Verhandlung dürfte innerhalb der kommenden drei Monate stattfinden, hieß es aus dem OLG.