Notärzte: Kein Mangel, „aber auf der Suche“
„Ja, es ist richtig. Die Berufsrettung sucht Notärztinnen und Notärzte“, sagte Sebald am Sonntag im Interview für „Wien heute“.
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Dieter Sebald im „Wien heute“-Interview
Er bestätigt damit, was ein Personalvertreter in einem internen Mail kritisiert hat, das vom "Nachrichtenmagazin „profil“ veröffentlicht wurde - mehr dazu in Notärzte warnen vor Unterversorgung.
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Zumindest schon seit März 2014 ist davon die Rede, dass es in Wien nicht genügend Notärzte gibt. Der Stellenplan der Wiener Berufsrettung sieht 74 Notärzte vor. Es sind aber derzeit nur rund 50 tatsächlich besetzt.
Zusätzliches NEF seit Juni im Dienst
Laut Personalverteter könnten somit die Dienstpläne, die rund acht Notärztinnen oder -ärzte pro Tag vorsehen, nur mit Mühe besetzt werden. Sebald betont hingegen, dass Wien immer noch eine der höchsten Notarztdichten Europas hat, „das heißt, wir haben rund um die Uhr Notärzte im Einsatz, die nach entsprechender Alarmierung auch entsandt werden“.
Er spricht auch von „Gegenmaßnahmen“, die im Juni ergriffen worden sind. In Kooperation mit Rotem Kreuz, Johannitern, Maltesern und Samariterbund sei ein weiteres „Notarzteinsatzfahrzeug“ (NEF) in Betrieb genommen worden, das zusätzlich zu den bestehenden Einsatzfahrzeugen die Bevölkerung versorge. Weitere NEFs seien geplant.
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„Turnusärzte als Notärzte gesetzlich unmöglich“
Dass es zu Wartezeiten von bis zu 40 Minuten kommen könne, bis ein Notarzt bei einem Patienten eintreffe, begründete Sebald damit, dass nicht bei jedem Notfall sofort ein Notarzt entsandt werde. Oft würde der Notarzt erst von Sanitätern hinzugezogen, wenn diese vor Ort die Lage genau geklärt hätten und sähen, dass einer notwendig ist.
TV-Hinweis:
„Wien heute“, 22.11.2015, 19.00 Uhr, ORF 2
Dass Sanitäter ärztliche Entscheidungen treffen müssten, schloss Sebald aus. Es sei im Sanitätergesetz eindeutig geregelt, welche Kompetenzen Sanitäter durchführen dürfen und müssen. Ebenso sei es nicht möglich, dass Turnusärzte als Notärzte arbeiten. Hier sei in einem Bundesgesetz geregelt, dass nur fertig ausgebildete Ärzte und/oder Fachärzte nach erfolgreich absolviertem Notarztkurs im organisierten Rettungswesen mitmachen können.