Elsner mit Wiederaufnahmeantrag gescheitert
Das Landesgericht für Strafsachen Wien habe Elsners im Februar 2015 eingebrachten Antrag mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 abgewiesen, so das „Profil“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Gegen die Entscheidung des Landesgerichts legte Elsner Rechtsmittel ein, nun muss das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
Seit 2011 wegen Haftunfähigkeit frei
Nach viereinhalb Jahren hinter Gittern kam der heute 81-Jährige im Juli 2011 wegen Haftunfähigkeit frei. Trotzdem versucht er juristisch gegen das Urteil vorzugehen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte es 2010 zwar teilweise gekippt, Elsners Strafe aber bestätigt. Richterin in erster Instanz war 2008 die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.
APA/Fohringer
Anwalt: „Fehlerhafte Tatsachenfeststellungen“
Der dreiköpfige Richtersenat fand in den von Elsner eingebrachten Schriftsätzen keine Gründe, die eine Wiederaufnahme rechtfertigten, und verwies auf die rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue durch den Obersten Gerichtshof. Zuvor hatte sich auch die Staatsanwaltschaft Wien ablehnend geäußert.
Elsners Anwalt Andreas Stranzinger argumentiert, er bekämpfe die „nach unserer Auffassung fehlerhaften Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts. Der Richtersenat beruft sich nun aber auf den OGH, der selbst keine Tatsacheninstanz ist, sondern lediglich Formales zu bewerten hat.“
Links:
- Steuerzahler bezahlt BAWAG-Prozess (wien.ORF.at; 30.3.2016)
- Profil-Artikel