Kein „Prominentenfaktor“ bei Lauda

Niki Lauda geht es nach der Lungentransplantation am AKH den Umständen entsprechend. Sein behandelnder Arzt stellt gegenüber der ZIB2 klar, dass es keinen Promibonus für den dreifachen Formel-1-Weltmeister und Unternehmer gegeben hat.

Dass bei dem 69-jährigen Lauda von einem Promibonus gesprochen wird, ärgert den Chef der Klinischen Abteilung für Thoraxchirurgie, Walter Klepetko, der auch Arzt von Niki Lauda ist. „Es geistert immer herum, dass hier ein Prominentenfaktor sein könnte. Es sind wirklich objektive Faktoren. Man muss das umdrehen und sagen, Herr Lauda hat das gleiche Recht wie alle anderen Patienten auch", so der Chirurg gegenüber der ZIB2.

Niki Lauda bei PK nach Übernahme von Niki

APA/Robert Jaeger

Klepetko: „Herr Lauda hat das gleiche Recht wie alle anderen Patienten auch“

Eine Woche lang hatte Lauda laut AKH auf eine Spenderlunge gewartet. In dieser Zeit wurde er durch maschinelle Sauerstoffanreicherung am Leben erhalten. Die Spenderorganzuteilung erfolgte durch die unabhängige Eurotransplant (europäische Schalt- und Organisationszentrale zum Thema Organtransplantationen, Anm.) mit Sitz im niederländischen Leiden nach klaren Dringlichkeitskriterien - mehr dazu in Lunge für Lauda hatte „höchste Dringlichkeit“.

Zum Warten gelistet

Die Wartezeiten für ein Organ sind in Österreich unterschiedlich: Während man auf eine Niere fast dreieinhalb Jahre warten muss, kann eine Lebertransplantation viel rascher erfolgen.

„Ruhig aus schwieriger Situation bringen“

Lauda wurde in Tiefschlaf versetzt und künstlich beatmet. „Das selbstständige Atmen beginnt dann am nächsten Tag oder auch nach einigen Tagen, es ist keine Eile. Wichtig ist, dass es ein ruhiger Verlauf ist und dass man den Patienten dann eben ruhig aus dieser schwierigen Situation herausbringt“, so Klepetko. Das Krankenhaus wird er erst in einigen Wochen wieder verlassen können - mehr dazu in Nach OP: Lauda wohl Wochen im Spital.

Weitere Angaben zum Gesundheitszustand von Lauda machte Klepetko nicht. Hier gibt es eine Vereinbarung mit den engsten Familienangehörigen.