Nach drei Urteilen unter Mordverdacht

Immer mehr Details werden zu einem unter Mordverdacht stehenden Iraker bekannt. Nicht nur, dass er eigentlich in Haft hätte sein müssen, soll er auch schon drei Mal in Wien verurteilt und auch schon einmal abgeschoben worden sein.

Der Mann wird verdächtigt, am vergangenen Samstag in der Leopoldstdt eine 50-jährige Frau erstochen zu haben - mehr dazu in Mordalarm: Motiv noch unklar. Hinweise führten zur Identität des Verdächtigen, so Polizeisprecher Paul Eidenberger gegenüber „Wien heute“: „Die Anrainer hatten eine Handverletzung wahrgenommen.“ Zur widerstandslosen Festnahme des Verdächtigen kam es dann in einem Lokal in der Quellenstraße. „Er hat gleich gesagt, dass er der Gesuchte ist“, so Eidenberger.

Drei Urteile seit 2010

Mittlerweile sind einige Details zu dem verdächtigen Iraker bekannt geworden, wonach der Mord an der Frau womöglich gar nicht passieren hätte dürfen. Denn laut einem Bericht auf „krone.at“ ist der Mann bereits drei Mal vom Landesgericht für Strafsachen in Wien verurteilt worden. Das bestätigte Gerichtssprecher Thomas Spreitzer. Daneben waren gegen den 40-Jährigen seit 2007 auf bezirksgerichtlicher Ebene vier weitere Strafverfahren anhängig.

2010 hatte der gebürtige Iraker wegen schwerer Erpressung und Raubes zwei Jahre ausgefasst, davon acht Monate unbedingt. Zu diesem Verfahren befand sich der Mann, der zunächst in Italien um Asyl angesucht hatte, auch in Wien in U-Haft. Nach seiner Verurteilung wurde er nach Italien abgeschoben, wo er zunächst um Asyl angesucht hatte.

Er kehrte allerdings nach Österreich zurück und kassierte in weiterer Folge wegen Schlepperei ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt. 2017 suchte er laut „Kronen Zeitung“ in Österreich um Asyl an. Am 16. August 2017 erfolgte eine weitere Verurteilung, diesmal wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung. Das Urteil lautete auf neun Monate unbedingt.

Irakerin mutmaßlich von Asylwerber erstochen

Eine 50-jährige Frau ist am Samstagabend in ihrer Wohnung in Wien-Leopoldstadt durch mehrere Stiche in den Hals getötet worden.

Gerichtsgutachten bescheinigte Hafttauglichkeit

Nachdem das Wiener Oberlandesgericht (OLG) das Urteil bestätigt hatte, wurde dem Mann am 26. Jänner die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt. Er ersuchte in weiterer Folge um einen Haftaufschub wegen behaupteter Vollzugsuntauglichkeit, wobei sich das Vorbringen auf ein Gutachten eines bekannten Facharztes für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie stützte. Er sprach sich für einen Haftaufschub von zumindest einem halben Jahr wegen einer „floriden psychiatrischen Erkrankung“ aus.

Allerdings kam eine von der Justiz beigezogene Sachverständige zu einem gegenteiligen Urteil. Die Diagnose des Kollegen sei „aktuell nicht festzustellen“, sagte sie. Der Mann wäre für den Strafvollzug tauglich. Sie sprach sich aber dafür aus, den Mann in einer Vollzugsanstalt mit einer angeschlossenen Krankenanstalt unterzubringen, um diesem im Falle einer psychischen Krise rasche ärztliche Hilfe und eine bedarfsgerechte Medikation zukommen lassen zu können.

Das Gericht wies daher den Antrag auf Strafaufschub an, der Iraker legte Beschwerde ein, das Oberlandesgericht wies diese ab. Am 31. Juli wurden dem Wahlverteidiger des Mannes sowie der Justizanstalt Wien-Simmering, wo der Iraker „einrücken“ hätte sollen, der OLG-Beschluss zugestellt. Doch der Anwalt konnte den Mann nicht mehr erreichen, wie auch die Gratiszeitung „Heute“ berichtete. Die Suche nach ihm lief, während er vergangenen Samstag zustach.

Links: