Fenstersturz: Eltern müssen vor Gericht

Nach dem tödlichen Fenstersturz eines vierjährigen Buben in der Donaustadt hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Dem Vater des Buben und der Lebensgefährtin wird gröbliche Vernachlässigung mit Todesfolge vorgeworfen.

Der Strafrahmen dafür beträgt ein bis zehn Jahre Haft, bestätigte die Staatsanwaltschaft gegenüber Radio Wien einen Bericht der Tageszeitung „Österreich“ (Montag-Ausgabe). Der Bub war Ende April aus dem siebten Stock eines Wohnhauses gestürzt. Er hatte offenbar zunächst Spielzeug aus dem Fenster geworfen, sich dann hinausgebeugt und das Gleichgewicht verloren. Der Vater und die Lebensgefährtin waren nicht im Zimmer.

Jugendamt kurz zuvor auf Besuch

Nach dem Fenstersturz schilderten beide dem Jugendamt den Unfallhergang aus ihrer Sicht, so eine Sprecherin des Jugendamtes gegenüber Radio Wien: Weil der Bub schwierig gewesen sei, hätten sie ihn ins Kinderzimmer geschickt, damit er sich dort beruhige. Dabei hatten sie offenbar vergessen, dass das Fenster offen stand.

Am Unglückstag vor dem Fenstersturz waren zwei Jugendamtsmitarbeiterinnen in der Wohnung der Familie. Es ging um ein Kennenlerngespräch mit einer neuen Sozialarbeiterin. Im Kinderzimmer waren sie nicht, denn sonst hätten sie darauf hingewiesen, dass das Fenster nicht geöffnet sein dürfe, wenn der Bub im Zimmer ist, sagte die Sprecherin des Jugendamtes. Laut „Österreich“ sollen Nachbarn bereits vor dem Fenstersturz bei dem Paar Alarm geschlagen haben, dass Spielzeug aus dem Fenster fiel.

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