Mädchen auf Gehsteig mit E-Roller angefahren

Ein 17-Jähriger hat am Donnerstag mit einem E-Roller auf einem Gehsteig in Simmering eine Achtjährige niedergestoßen. Das Mädchen wurde mit leichten Kopfverletzungen in ein Krankenhaus gebracht.

Das Mädchen war mit seinen Eltern auf dem Gehsteig der Simmeringer Hauptstraße unterwegs. Laut Polizeisprecher Paul Eidenberger fuhr der Jugendliche vorschriftswidrig mit dem E-Roller auf dem Gehsteig, und das auch noch zu schnell. Inzwischen gibt es in Wien ja gleich mehrere Firmen, bei denen man sich die Elektro-Roller ausborgen kann - mehr dazu in Dritter E-Scooter-Anbieter kommt nach Wien und Scooter-Verleiher setzen auf Aufklärung.

E-Roller müssen am Radweg unterwegs sein

Laut Straßenverkehrsordnung gelten für E-Scooter und -Roller dieselben Vorschriften wie für Fahrräder, wie Eidenberger erläuterte. Das bedeutet, dass Schutzwege und Gehsteige nicht befahren werden dürfen. Auch für Alkoholisierung und die Ausstattung der Scooter gelten die gleichen Bestimmungen wie für das Radfahren.

Also müssen sie über Bremsen, Klingel, Scheinwerfer und Rücklicht verfügen. Diese Vorschriften gelten allerdings nur für Gefährte mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt Leistung. Sind diese Werte höher, handelt es sich um Motorfahrräder. Dementsprechend gelten dann die Moped-Bestimmungen. Nötig ist etwa ein entsprechender Führerschein. Auch das Tragen eines Helms ist dann verpflichtend, Radwege dürfen nicht mehr benutzt werden.