Späte Hilfe vor Spital: Stadt prüft

Der Tod eines Mannes nach einer Reanimation vor dem Krankenhaus Göttlicher Heiland und die Umstände der Hilfe vom Spital sorgen weiter für Diskussionen. Die Stadt leitete am Dienstag eine Untersuchung ein.

Unmittelbar beim zur Vinzenz-Gruppe zählenden Ordensspital in Hernals brach am 2. November ein Mann zusammen. Eine Passantin bat den Portier des Spitals um Hilfe, dieser verwies an den Notruf 144. Der Patient wurde dann schließlich doch von einem Mediziner des Spitals versorgt, aber in das Wilhelminenspital gebracht, dort verstarb der Mann - mehr dazu in Patient starb vor Spital: Langsame Hilfe?.

Göttlicher Heiland

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Die Abläufe im Krankenhaus sollen nun genau geprüft werden

Prüfung durch MA40

Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) erließ nun einen Prüfauftrag an die Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht). „Es gibt aus unserer Sicht keine Regelung im Wiener Krankenanstaltengesetz, die es verbietet, dass ein Arzt das Krankenhaus für einen Notfall verlässt“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsstadtrats zur „Presse“ (Dienstag-Ausgabe). „Aber natürlich ist ein Arzt in einem Spital in erster Linie für seine Patienten verantwortlich.“

Jedenfalls müssen Ärzte Erste Hilfe leisten - das steht auch im Ärztegesetz. Und auch bei den Spitälern des Krankenanstaltenverbundes (KAV) heißt es: Erste Hilfe darf nicht verweigert werden.

Schulungen für Portiere möglich

Thomas Holzgruber, Jurist bei der Ärztekammer, sagte im Ö1-Mittagsjournal am Dienstag, dass der betroffene Arzt korrekt gehandelt habe. Dieser sei nach Prüfung, ob im Haus ein Notfall vorliege, zum Patienten auf die Straße gegangen, um mit der Reanimation zu beginnen: „Er ist so lange beim Patienten geblieben, bis die Rettung eingetroffen ist.“

Und weiter: „Man muss schauen, wie es den Patientinnen und Patienten der Abteilung im Spital geht. Erst nach dieser Abschätzung, die der betroffene Arzt richtig getroffen hat, ist die Entscheidung getroffen worden, dass der Arzt dem Patienten vor dem Haus hilft. Und das ist aus unserer Sicht auch rechtlich korrekt“, erläuterte Holzgruber. Holzgruber zeigte sich überzeugt, dass der Fall von den Spitalsbetreibern genau geprüft und es zu Nachschärfungen - etwa bei der Schulung von Portieren - kommen werde: „Damit sie wissen, wie sie in solchen Situationen korrekt umgehen“ - Audio dazu in oe1.ORF.at.

Herzinfarkt: Funktionierte die Rettungskette?

Die MA40 untersucht nun den Fall vor dem Göttlichen Heiland. Dort lag ein Mann mit Herzinfarkt in seinem Auto. Der Mann starb.

Spital: „Erstversorgung innerhalb von fünf Minuten“

Während die Frau den Notruf 144 gewählt habe, habe der Portier den diensthabenden Arzt verständigt, wie es in zwei Stellungnahmen des Krankenhauses von Montag und Dienstag hieß. „Der verständigte Arzt ist dann auch sofort mit einer Kollegin aus dem Haus und zu dem Mann geeilt, um medizinische Hilfe zu leisten. Innerhalb kurzer Zeit haben er und seine Kollegin den Patienten aus dem Auto geborgen, Erste Hilfe geleistet und ihn auf der Straße reanimiert, bis der Rettungsdienst eingetroffen ist. Wir ersuchen bei aller verständlichen Kritik anzuerkennen, dass unsere Mitarbeiter innerhalb von rund fünf Minuten eine ärztliche Erstversorgung des Mannes ermöglicht haben. Nachdem sich die diensthabenden Ärzte auf den Stationen befinden, ist ein schnellerer Einsatz kaum möglich“, so das Krankenhaus.

Krankenhaus Göttlicher Heiland

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Das Ordensspital gehört nicht zum städtischen Krankenanstaltenverbund

Die Rettung brachte den Mann ins Wilhelminenspital, wo er starb. „Abschließend ist es uns auch wichtig zu betonen, dass Patienten mit akutem Herzinfarkt von der Rettung in jene Wiener Spitäler gebracht werden, die über spezielle Geräte für akute Herzinterventionen verfügen. In unserem Krankenhaus wird eine derartige Einrichtung ab dem kommenden Jahr zur Verfügung stehen“, hieß es aus dem Göttlichen Heiland, auf dessen Homepage unter anderem damit geworben wird, „spezialisiert auf Gefäßmedizin und Herzerkrankungen“ zu sein. Das Krankenhaus kündigte an, den Fall genau zu analysieren.

Patientenanwältin: Nicht jedes Spital gerüstet

Die Entscheidung für ein anderes Spital kann Patientenanwältin Sigrid Pilz gegenüber Radio Wien nachvollziehen: Denn nicht jedes Spital sei gerüstet, um Notfälle wie diesen zu betreuen. Das Spital Göttlicher Heiland etwa hat gar keine Notaufnahme. Pilz sagte im „Kurier“, für Erste Hilfe gebe es aber keine Ausrede. „Die Passantin konnte also zu Recht annehmen, dass man sich in einem Spital zuständig fühlen würde.“

Die FPÖ sah einstweilen Handlungsbedarf bei den juristischen Rahmenbedingungen. Das Wiener Krankenanstaltengesetz habe „ganz offensichtlich Lücken“, so der geschäftsführende Landesparteiobmann Johann Gudenus in einer Aussendung. Er forderte Hacker auf, „umgehend Maßnahmen zu setzen“. Was Gudenus übersehe, sei, dass Hacker der Krankenanstaltenaufsichtsbehörde MA40 bereits den Auftrag erteilt habe, diesen Vorfall zu prüfen, so die Krankenhausärztin und SPÖ-Gemeinderätin Claudia Laschan zur Aussendung des Freiheitlichen.

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