Durch Böller zwei Finger abgetrennt

Ein 16-Jähriger ist am Donnerstag in Rudolfsheim-Fünfhaus beim Hantieren mit einem Böller schwer verletzt worden. Dem Jugendlichen wurden zwei Finger teilweise abgetrennt.

Der Bursch wollte den Böller in einem Innenhof in der Jheringgasse zünden. Aus unbekannter Ursache explodierte der pyrotechnische Gegenstand noch in seiner rechten Hand und riss ihm laut Rettung zwei Finger ab. Beamte der Polizeiinspektion Storchengasse versorgten den Jugendlichen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte die Wunde, schilderte Polizeisprecher Patrick Maierhofer.

Jugendliche wurde notoperiert

Der Schwerverletzte wurde ins Unfallkrankenhaus gebracht. Nach Auskunft des Spitals wurde der Bursche notoperiert, ob die Finger gerettet werden konnten, war Freitagmittag nicht bekannt.

Alljährlich kommt es laut Polizei wegen der unsachgemäßen Verwendung von Pyrotechnik zu gefährlichen Situationen, Bränden, Sachbeschädigungen sowie schweren Verletzungen. Die Polizei appellierte daher an die Bevölkerung, auf Pyrotechnik zu verzichten.

Zudem sei Rücksichtnahme geboten - Leidtragende der laut explodierenden Raketen und Knaller seien nicht nur betagte Menschen oder Patienten in Krankenhäusern, sondern auch Tiere. Nachdem es im Wiener Tierschutzverein in Vösendorf (Bezirk Mödling) an der Grenze zu Wien im Vorjahr erhebliche Probleme durch das Zünden von Raketen gegeben hatte, wird es heuer in Zusammenarbeit mit der LPD Niederösterreich verstärkte Polizeistreifen geben, hieß es - mehr dazu in „Polizeischutz“ für das Tierschutzhaus.

Pyrotechnik ab Kategorie F2 in Wien verboten

Die Polizei betonte, dass das Zünden von Pyrotechnik ab Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder, u.a.) im Ortsgebiet verboten ist. In der Nähe von Tankstellen, Kirchen und Krankenhäusern gibt es etwa unterschiedliche absolute Verwendungsverbote. Es drohen empfindliche Strafen, bereits das bloße Mitführen von Pyrotechnik werde von der Exekutive dort als versuchte Verwaltungsübertretung geahndet.