Messerstiche in Fast-Food-Lokal: Freispruch

Am Landesgericht ist ein 36-Jähriger, der einen Mann in einem Fast-Food-Lokal in Wien-Alsergrund durch Messerstiche verletzt hatte, freigesprochen worden. Das Opfer kam nicht zur Verhandlung, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt sprach von „keinem einfachen Fall“, die Geschworenen mussten entscheiden, ob der Angeklagte, ein 36-jähriger Jamaikaner das Opfer umbringen wollte oder in Notwehr gehandelt hatte. Den Ausschlag für den Freispruch gaben letztlich auch Zeugenaussagen und Videos aus der Fast-Food-Filiale. Die Geschworenen glaubten dem Angeklagten einstimmig die Notwehr-Situation. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist damit nicht rechtskräftig.

Angeklagter und Anwältin in Prozess um Messerstiche in Fast-Food-Lokal

ORF

Die Geschworenen glaubten dem Angeklagten nach Zeugenaussagen und wegen Videomaterial die Notwehr-Situation

Das Opfer stammt aus Gambia und wohnt hauptsächlich in Italien. Schon am ersten Verhandlungstag erschien er nicht. Seitdem hatte es mehrere Zustellungsversuche der Ladung gegeben, hieß es aus dem Landesgericht. Da das Opfer auch am Dienstag nicht zur Verhandlung kam, wurde seine Zeugenaussage verlesen. Darin sprach das Opfer davon, dass der Angeklagte gezielt auf ihn gewartet hätte.

Auseinandersetzung mit gambischer Community

Den Messerstichen im Februar 2018 war eine längere Auseinandersetzung des Jamaikaners mit der gambischen Community im Allgemeinen und dem späteren Opfer im Besonderen vorhergegangen. Da er sich in einem Club ausgebootet gefühlt hatte, postete der 36-Jährige 2016 auf Facebook, dass Gambier dumm wären und ein Gehirn von der Größe einer Erdnuss hätten. Vom späteren Opfer wurde der Angeklagte immer wieder darauf angesprochen, beschimpft und bedroht sowie schließlich auch körperlich attackiert.

Am Tag vor der Tat wurden die beiden von der Security aus einem gambischen Club geworfen. Das spätere Opfer bedrohte den 36-Jährigen laut einer Zeugenaussage, in einem anderen Club kam es dann zu einem Zusammentreffen. Der Gambier schlug den Jamaikaner nieder und wurde von Securitys zurückgehalten, weshalb der 36-Jährige vorerst flüchten konnte. Er wollte per Handy die Polizei alarmieren, wählte aber laut Auswertung seines Telefons zweimal versehentlich 113 statt 133.

Der 36-Jährige flüchtete in das Fast-Food-Lokal, wo der Gambier auf ihn einzuprügeln begann. Mit einem kleinen Küchenmesser stach der Angeklagte daraufhin zweimal zu. Auf einem Überwachungsvideo ist zu sehen, wie der Gambier auf seinen Gegner losgestürmt war und ihn durch Gesten aufgefordert hatte, mit aus dem Lokal zu gehen, bevor er auf ihn einprügelte.

Verletzungen nicht lebensgefährlich

Er habe Angst gehabt, verantwortete sich der Angeklagte am ersten Verhandlungstag. Die Verletzungen des Gambiers waren glücklicherweise nicht allzu schwerwiegend, führte der medizinische Sachverständige aus. Diese ließen sich auch mit der vom Angeklagten angegebenen Klingenlänge von maximal fünf Zentimetern in Übereinstimmung bringen. Damit wäre auch nicht mit lebensgefährlichen Verletzungen zu rechnen.

Der 36-jährige Angeklagte wurde schon nach dem ersten Verhandlungstag im September 2018 enthaftet und durfte den Gerichtssaal damals als freier Mann verlassen. Es bestünde kein dringender Tatverdacht wegen versuchten Mordes mehr, begründeten die Berufsrichter damals diese Entscheidung.