Tumult bei Abschiebung: Journalistin verurteilt

Am Landesgericht Wien ist am Freitag eine Journalistin wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu sechs Monaten auf drei Jahre bedingt verurteilt worden. Sie hatte sich 2017 gegen die Abschiebung einer tschetschenischen Familie gewehrt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Lebensgefährten der Frau wurde ausgeschieden, um noch weitere Zeugen einvernehmen zu können. Im Zuge der Abschiebung einer achtköpfigen tschetschenischen Familie war es im Juli 2017 zu tumultartigen Szenen gekommen.

Die Fremdenpolizei stand in der Donaustadt mit einem Festnahmeantrag vor der Tür, um die Abschiebung eines Ehepaars und der sechs Kinder zu vollziehen. Der von der Amtshandlung eigentlich nicht betroffene Großvater hätte „Unruhe“ in die Situation gebracht, sagte ein Polizist aus.

Mit Rollstuhl Polizisten angefahren

Einerseits behauptete er, die Familie würde in Polen erschossen, wohin sie aufgrund des Dublins-Abkommens gebracht werden sollten, was die Kinder zum Weinen brachte. Zudem sei er mit dem Rollstuhl, auf den er aber nicht ständig angewiesen ist, mehrfach gegen die Beine zweier Beamter gefahren. Schließlich wurde die Festnahme ausgesprochen.

Im Zuge eines Gerangels sei der Rollstuhl umgekippt, der 59-Jährige hätte dabei auch den Polizisten im Gesichtsbereich gekratzt, zu Boden gerissen und durch den Sturz an einem Handgelenk verletzt. „Er lügt schön“, meinte der Angeklagte zu den Darstellungen des Beamten. Was sich tatsächlich abgespielt hat, konnte auch ein Polizeivideo nicht aufklären, da dieses erst das Gerangel bei der Festnahme zeigte.

Video zeigt Attacke

Gefilmt wurde zu dem Zeitpunkt nämlich das Geschehen an der Eingangstüre, wo die telefonisch alarmierte 52-jährige Lebensgefährtin Sturm läutete und lautstark verlangte, eingelassen zu werden, was von der Polizei verhindert wurde, damit die Situation nicht noch mehr eskaliert. „Das bringt nur Wirbel“, wurde ihr mitgeteilt.

Auf dem Video ist die Journalistin zu hören, die „Ich bin Journalistin! Ich habe das Recht, verdammt noch mal!“ schreit und sich in die einen Spalt geöffnete Tür drängen will. Als Beamte die Frau zurückdrängten, kam sie zu Sturz - was ebenfalls nicht klar zu sehen ist, da andere Personen im Weg stehen.

Das Video dokumentiert jedoch in weiterer Folge, wie die in Bauchlage am Boden befindliche Journalistin plötzlich mit beiden Händen ein Bein einer jungen Polizistin umklammert. Nachdem die 52-Jährige der 29-Jährigen zuvor schon aufgrund von wildem Gebärden und Um-sich-Schlagen Kratzer am Unterarm zugefügt haben soll, soll sie auch versucht haben, diese zu beißen.

Kein Zweifel an Aussagen der Polizisten

Deshalb ist die Journalistin nun verurteilt worden. Der Richter begründete seinen Spruch mit den Aussagen der Beamten, an deren Darstellungen er keine Zweifel habe. Die Anweisungen der Polizisten seien klar und unmissverständlich gewesen, sie habe sich diesen widersetzt, schon alleine dadurch, dass sie die Türe aufdrücken wollte, was man auch am Video gesehen habe. Die Verletzungen der Polizistin seien objektiviert und obwohl nur Kratzer aufgrund des Beamtenstatus schwere Körperverletzung.

Erschwerend wurden die beiden Vergehen gewertet, mildernd den ordentlichen Lebenswandel und dass es beim Widerstand beim Versuch geblieben ist. Die 52-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil zunächst nicht rechtskräftig ist. Zuvor hatte der Richter das Verfahren gegen den 59-jährigen Großvater ausgeschieden. Die beiden Polizisten des Kamerateams sollen ebenfalls als Zeugen einvernommen werden.

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