Heumarkt: Gang zum EuGH gestoppt

Wende beim Heumarkt-Projekt: Investor Michael Tojner hat einen Antrag rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zurückgezogen. Die Gegner können nun nicht mehr den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.

Tojner wollte sich bei einer freiwilligen Prüfung vom Bundesverwaltungsgericht bescheinigen lassen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Diesen Antrag auf Feststellung habe er nun überraschend zurückgezogen, berichteten „Standard“ (Dienstag-Ausgabe) sowie „Kurier“ (Mittwoch-Ausgabe). Damit ist das Verfahren beendet und für die Gegner kein Gang zum EuGH möglich.

Heumarkt-Gegner geben sich nicht geschlagen

Im Bundesverwaltungsgericht bestätigte man laut „Standard“ die Zurückziehung des Antrags auf Feststellung, man müsse diese nun rechtlich prüfen. Die Gegner geben sich allerdings nicht geschlagen. Sie wollen nun im Rahmen des Bauverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung einbringen, sagte Anwalt Wolfgang List, der zehn Projektgegner vertritt, am Mittwoch gegenüber Radio Wien. Damit wäre dann auch der Gang zum EuGH wieder möglich.

Visualisierung Heumarkt Verkleinerung

Isay Weinfeld/Sebastian Murr

Das veränderte Konzept für das Projekt am Heumarkt

Gegner des Projekts hatten sehr auf diese Prüfung gesetzt. Dabei hätte auch geklärt werden sollen, ob der 66 Meter hohe Turm das viel diskutierten UNESCO-Welterbes beeinträchtigt. Warum Tojner beziehungsweise seine Immobilienentwicklungsfirma Wertinvest überhaupt eine freiwillige Prüfung beantragten, ist unklar. Denn bereits die erste Instanz vertritt - wie auch die Wiener Landesregierung - die Ansicht, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei. Nach Tojners Rücknahme muss nun das Bundesverwaltungsgericht das 300 Millionen Euro schwere Bauprojekt jedenfalls nicht mehr prüfen.

Grünes Licht für Antrag auf Baugenehmigung

Die Konsequenz daraus ist für die Gegner des Projekts folgenschwer: Denn damit wird nicht nur der Gang zum EuGH - zunächst - verhindert. Es bedeutet auch, dass in Kürze mit einem Antrag auf Baugenehmigung zu rechnen ist.

Links: