Neues Gesetz: Mehr Sanitäter benötigt

Das Wiener Rote Kreuz sucht Rettungssanitäter. Grund ist die Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes. Denn nun müssen mehr Patientinnen und Patienten beim Transport von einem Sanitäter begleitet werden.

Am 1. April ist die Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes in Kraft getreten. Bis dahin waren Patiententransporte ungenau geregelt: Viele nicht gehfähige Menschen wurden nicht von Rettungsdiensten, sondern von anderen Organisationen wie etwa Fahrtendiensten transportiert. Nun muss etwa ein nicht gehfähiger Patient von einem Rettungssanitäter begleitet werden.

Die Transporte kommen also wieder zurück, sagt Alexander Lang vom Wiener Roten Kreuz: „Wir brauchen laufend neue Rettungssanitäter.“ Viele Rettungsorganisationen reagieren und bieten eine Ausbildung zum qualifizierten Rettungssanitäter an.

Sanitäter des Roten Kreuzes mit Patient

APA/Barbara Gindl

Die Rettungsorganisationen brauchen mehr Personal

Ausbildung zum qualifizierten Rettungssanitäter

Eine umfassende Schulung der Sanitäter und Sanitäterinnen ist wichtig: Die Ausbildung umfasst insgesamt 300 Stunden. Aufgeteilt ist sie in 140 Stunden Theorie und 160 Stunden Praxis, bei der man im Krankentransportfahrzeug mitfährt. Neben der Bedienung medizinischer Geräte wird der Fokus auch auf den richtigen Umgang mit Patienten gelegt. „Der Rettungssanitäter ist dazu ausgebildet, Patienten zu heben, zu tragen und zu betreuen, aber auch für die notwendige Hygiene. Das Fahrzeug muss entsprechend desinfiziert und gereinigt werden“, so Lang.

Neben der Ausbildung ist in Wien eine entsprechende Ortskunde wichtig: „Man muss sich in den Spitälern zurechtfinden, muss die entsprechenden Abteilungen in den Krankenhäusern finden können. Also das ist auch ein nicht unwichtiger Anteil“, sagt Lang. Innerhalb von 30 Monaten muss die Ausbildung abgeschlossen werden.

Präzision im Gesetz

Das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz setzt Standards für die Behandlung von verletzten und verunfallten Personen sowie Kranken, sagt Lang. Der Transport ist durch das Gesetz ebenso geregelt. War das Gesetz vorher allgemein ausgelegt, so besagt es jetzt mit der Novelle detaillierter, „wann ein Patient einen Krankenwagen braucht und dementsprechend mit einem Krankenwagen und Sanitäter zu transportieren ist und wann das durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mietwagen, Taxiunternehmen erfolgen kann“.

Sanitäter Krankentransport Rotes Kreuz

APA/Barbara Gindl

Krankentransporte müssen nun vermehrt von Sanitätern begleitet werden

Bis zur Novelle kam es laut Rotem Kreuz nicht selten zu Transporten mit unausgebildetem Personal und Fahrzeugen, die nicht der Norm entsprachen. Daher sieht Lang diese Klarstellung als notwendig an. „Es war wichtig, hier klarzustellen: Wenn der Patient Hilfe braucht, wenn er getragen werden muss, wenn er nicht gehfähig ist, dann ist es Sache der Krankentransportdienste und der Sanitäter.“

Private Anbieter wenig erfreut

Die Rettungsorganisationen können sich also in Zukunft über mehr Transporte freuen. Auf der anderen Seite betrachten private Fahrdienstanbieter, wie etwa Haller Mobil, die Novelle kritisch. Sie mussten teils Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kündigen - mehr dazu in 92 Kündigungen wegen „Krankentransport neu“.

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