Alles rund um die Mittagspause

Die Mittagspause ist für die meisten Arbeitnehmerinnen eine Selbstverständlichkeit. Im Zusammenhang mit der Pause ergeben sich aber einige Fragen, die in „Ganz auf Ihrer Seite“ von den Experten der AK Wien beantwortet werden.

Richtig ist, dass eine Mittagspause selbstverständlich sein sollte. In der Beratung der AK beobachtet man aber häufig, dass es in der Realität leider oft nicht möglich ist, eine Pause zu machen und stattdessen durchgearbeitet wird.

In den Arbeitszeitaufzeichnungen wird eine Pause dann aber oft trotzdem eingetragen und von der Arbeitszeit abgezogen, weil sich der Arbeitgeber Strafen ersparen will. Dagegen sollte man sich wehren und möchten wir die Arbeitnehmerinnen auch darauf sensibilisieren, dass sie ein Recht auf eine Ruhepause haben und sie das auch durchsetzen können.

Konkurrierende Arbeitnehmer

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Anspruch und Bezahlung

Nach dem Arbeitszeitgesetz hat jede Arbeitnehmerin mit einer täglichen Gesamtarbeitszeit von mehr als sechs Stunden Anspruch auf eine ununterbrochene halbstündige Pause. Wenn es notwendig ist, kann diese Pause auch geteilt werden und zwar in 2 x 15 Minuten. oder 3 x 10 Minuten. Es kann aber auch andere Pausenregelungen geben, wenn das im Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Also auch längere Mittagspause sind denkbar.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 28.6.2018

Im Normalfall müssen Pausen nicht bezahlt werden, da sie nicht zur Arbeitszeit gehören. Es können aber günstigere Vereinbarungen zum Beispiel durch den Betriebsrat mit dem Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Dann sind sie bezahlt. In jenen Fällen, wo das Arbeitsinspektorat für bestimmte Betriebe beziehungsweise Tätigkeiten zusätzliche Pausen anordnet, weil die Schwere der Arbeit oder gesundheitliche Gründe es erfordern, müssen die Pausen bezahlt werden.

Dies ist etwa bei Fließbandarbeit häufig der Fall. Auch wenn täglich mehr als zwei Stunden ununterbrochen am Bildschirm gearbeitet wird, oder mehr als drei Stunden mit Unterbrechungen, muss nach jeweils 50 Minuten eine 10-minütige Bildschirmpause gemacht werden. In dieser Pause können aber andere Aufgaben gemacht und auch vom Arbeitgeber verlangt werden.

Arbeiten in der Pause

Die Pause dient der Regeneration, also der Erholung von der Arbeit. Damit dies ermöglicht wird, ist die Arbeitnehmerin von jeglicher Arbeitsleistung befreit und kann die Pause frei gestalten. Der Arbeitnehmer darf daher auch selbst entscheiden, ob er die Pause im Betrieb verbringt oder nach draußen geht, um zum Beispiel spazieren zu gehen.

Wenn aber der Arbeitgeber eine Arbeitsleistung in der Pause verlangt, eben zum Beispiel das Abheben des Telefons, oder das Betreuen von Kunden, dann ist das keine Pause mehr, sondern dann ist dies ganz normale Arbeitszeit. Das heißt der Arbeitgeber muss diese Zeit bezahlen und darf sie nicht als Pause abziehen.

Dasselbe gilt natürlich, wenn es aufgrund des betrieblichen Ablaufs gar nicht möglich ist, eine echte Pause zu machen, weil ein eine Mitarbeiterin alleine in einem Geschäft arbeitet und dort ständig Kundenverkehr herrscht. Hier muss der Arbeitgeber Vorsorge treffen, damit die Pause für den Arbeitnehmer möglich ist, also zum Beispiel eine Vertretung kommt oder das Geschäft für eine halbe Stunde geschlossen wird.

Wichtige Tipps

Das Wichtigste ist, keine Arbeitszeitaufzeichnungen zu unterschreiben, in denen Pausen eingetragen sind und daher von der Arbeitszeit abgezogen wurden, obwohl diese Pausen nicht gehalten wurden. Das erschwert eine Rechtsdurchsetzung beziehungsweise macht sie unmöglich.

Um Ihr Recht auf eine Ruhepause einzufordern beziehungsweise Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn Sie keine Pause einhalten konnten, wenden Sie sich an den Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer!

Link:

Arbeiterkammer