Alles zum verpatzten Urlaub

Die Urlaubszeit geht langsam zu Ende und für viele war der Urlaubstrip nicht erholsam. Was Sie tun können, wenn der Urlaub nicht so war, wie Sie es sich erwartet haben erklären die Experten der AK Wien in „Ganz auf Ihrer Seite“.

Mit Abstand die meisten Beschwerden, mit etwa 50 Prozent, gab es 2018 bei den Flügen, also Verspätungen, Flugstreichungen oder Überbuchung. Auch das geänderte Buchungsverhalten,das heißt, viele stellen sich ihre Reise online zusammen und nicht über ein Reisebüro, führt zu Beschwerden, etwa über Autovermietungen oder mangelnde Erreichbarkeit bei Problemen.

Wenn der Flug überbucht oder abgesagt wird, können Sie den Preis rückerstattet erhalten, wenn sich der Flug letztlich erübrigt hat. Oder Sie können so umgebucht werden, dass Sie schnellst möglich an Ihr Ziel kommen. Hebt das Flugzeug mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, können Sie Mahlzeiten, Erfrischungen und wenn nötig ein Hotel fordern. Zusätzlich haben Sie bei einer Ankunfts-verspätung von drei Stunden oder mehr und bei Annullierung und Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung, zwischen 250 und 600 Euro.

Strand

colourbox.de

Wie zur Entschädigung bei Flugverspätung

Wenden Sie sich zuerst schriftlich an die Fluglinie und fordern Sie die Entschädigung ein. Die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer oder der Verein für Konsumenteninformation beraten Sie gerne, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Sollte die Fluglinie den Anspruch ablehnen, helfen wir Ihnen auch gerne weiter wie auch die Schlichtungsstelle für Passagierrechte.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 13.9.2018

Kommt Ihr Gepäck nicht oder verspätet an oder ist beschädigt, ist es wichtig, am Flughafen das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen. Bis das Gepäck eintrifft, kann man sich vor Ort teilweise auf Kosten der Fluglinie die notwendigsten Dinge kaufen. Darunter versteht man etwa Toilettenartikel und etwas Kleidung. Wenn das Gepäck nicht binnen 21 Tagen gefunden wird, können Sie gegenüber der Fluglinie Schadenersatz für den Verlust Ihres Koffers samt Inhalt fordern.

Achtung, es gibt kurze Fristen: Eine Verspätung des Gepäckstücks und die dadurch verursachten Kosten müssen Sie binnen 21 Tagen, nachdem Sie das Reisegepäck wiederbekommen haben, der Fluglinie schriftlich melden, bei Beschädigung binnen sieben Tagen.

Getrübter Urlaub durch Mängel

Der Reiseveranstalter muss für die im Prospekt zugesagten Leistungen einstehen. Liegt ein Mangel vor haben Reisende einen Anspruch auf Gewährleistung. Beschweren Sie sich gleich vor Ort bei der Reiseleitung des Reiseveranstalters. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung und dokumentieren Sie Mängel. Nach der Rückkehr sollte man sofort die Ansprüche auf Preisminderung beim Reiseveranstalter geltend machen, schriftlich und eingeschrieben. Verlangen Sie eine angemessene Preisminderung.

Orientierung bei Pauschalreisen bietet da die so genannte Frankfurter Liste. Darin sehen Sie, was Sie vom Gesamtpreis prozentmäßig als Entschädigung verlangen können. Wenn unvorhersehbare Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird, können Sie kostenfrei stornieren. Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums würde jedenfalls zu einer kostenlosen Stornierung der Pauschalreise berechtigen.

Aber auch ohne offizielle Reisewarnung können Sie bei erheblicher Beeinträchtigung der Pauschalreise wegen außergewöhnlicher Umstände kostenlos stornieren. Wenn die Abreise nicht kurzfristig bevorsteht, müssen die weiteren Entwicklungen im Urlaubsort abgewartet werden. Am besten, den Reiseveranstalter kontaktieren und eine Lösung suchen.

Link: