„Bierbarone“: Drei Schuldsprüche

Beim Prozess gegen elf frühere „Bierbarone“ bzw. deren Angehörige sind am Freitag am fünften Verhandlungstag die letzten Urteile gesprochen worden. Drei der Angeklagten wurden wegen Inisderhandels schuldig gesprochen. Für alle anderen Angeklagten gab es Freisprüche.

Richter Georg Olschak hat Nikolaus Kretz, Sohn des früheren Brau-Union-Vorstandes Fritz Kretz, sowie Ex-BBAG-Aufsichtsrat Wilhelm Mathes und Ex-Brau-Union-Aufsichtsrat Christian Atzwanger wegen Insiderhandels schuldig gesprochen und zu Geldstrafen sowie zur Abschöpfung der Bereicherung verurteilt. Für die restlichen noch verbliebenen acht Angeklagten gab es Freisprüche. Bereits zu Prozessbeginn hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Paul Kretz zurückgezogen.

Sowohl die Verteidiger der Verurteilten als auch Staatsanwalt Bernhard Löw und die Vertreterin der Finanzmarktaufsicht (FMA), Ingrid Wilfing, legten gegen die Urteile Berufung ein. Staatsanwalt und FMA beriefen nicht nur gegen das Urteil gegen Nikolaus Kretz, sondern auch gegen die Freisprüche für Christian Beurle sowie dessen Söhne Ludwig und Stefan Beurle. Keine Einwände gab es dagegen gegen die Freisprüche für Karl Büche und dessen Ehefrau Ulrike und Schwiegertochter Astrid, Heinz-Peter Mathes und die Ehefrau von Christian Atzwanger, Irene.

Wegen Aktienverkäufen im Visier der Ermittler

Vor der Übernahme der BBAG/Brau Union durch den niederländischen Heineken-Konzern sollen die Angeklagten im Jahr 2003 ihr Insiderwissen für lukrative Aktienkäufe genutzt haben, so die Anklage von Staatsanwalt Bernhard Löw.

Die Angeklagten werden in Primär- und Sekundärinsider eingeteilt: Primärinsider sollen aufgrund ihrer Funktion bzw. ihres Eigentums die vertrauliche Information selbst erlangt haben, Sekundärinsider - im konkreten Fall Familienmitglieder - erhielten die Infos demnach von den Primärinsidern - mehr dazu in „Bierbarone“-Prozess: Ein Freispruch (wien.ORF.at; 12.3.12)

OLG hatte Freisprüche aufgehoben

Nikolaus Kretz wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 360 Tagsätzen zu je 150 Euro, also insgesamt 54.000 Euro verurteilt, Wilhelm Mathes fasste eine Geldstrafe von 200 Tagsätzen zu je 180 Euro, also 36.000 Euro aus, und Christian Atzwanger wurde zu 180 Tagsätzen zu je 100 Euro, in Summe somit 18.000 Euro verurteilt. Im Nichteinbringungsfall werden Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe der Hälfte der Anzahl der Tagsätze fällig. Außerdem wird die aufgrund der Aktiendeals eingetretene Bereicherung abgeschöpft.

Richter Olschak betonte in seiner Urteilsbegründung, dass es teilweise für eine strafrechtliche Verurteilung zu wenige Indizien gegeben habe. Hinsichtlich der Familie Beurle zeigte er sich überzeugt, dass diese ihre Aktienkäufe auf jeden Fall durchgeführt hätte, auch ohne Insiderinformationen. Ihnen sei es bei ihren Aktienkäufen einzig und allein um die Haltung des Vorsprunges bezüglich der Anteile gegenüber anderen Kernaktionären gegangen. Wilhelm Mathes beurteilte der Richter als Primärinsider. Als strafmindernd habe er die lange Verfahrensdauer, als erschwerend die wiederholten Käufe berücksichtigt.

In einem ersten Rechtsgang 2007 waren die Angeklagten großteils vom Vorwurf freigesprochen worden, im Zusammenhang mit dem im Jahr 2003 erfolgten Verkauf der BBAG/Brau Union an den niederländischen Heineken-Konzern Insiderinformationen missbraucht und sich unrechtmäßig bereichert zu haben. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob bei elf Personen die Freisprüche auf, eine ihnen in weiterer Folge angebotene Diversion scheiterte an den Einwänden von OLG und FMA.