AUA: Betriebsrat für Rückkehr

Bis zu 42 Piloten, die die AUA verlassen haben, können bis Ende November bei Bedarf eingesetzt werden. Der Bord-Betriebsrat hat laut „Standard“ zugestimmt, weil sonst der Flugbetrieb im Sommer gefährdet wäre.

Die kurzfristige Rückkehr von Piloten soll mit Einzelverträgen geregelt werden, der Betriebsrat muss bei jedem einzelnen Piloten zustimmen. Die Freelancer sollen nach Blockstunden oder per Tag zum Einsatz kommen. Für einen Bangkok-Flug (vier Tage unterwegs, zwei mal elf Stunden Flugzeit) würde ein Kapitän rund 4.000 Euro bekommen.

Gesucht würden de facto nur Langstreckenpiloten, weil auf der Kurz- und Mittelstrecke geleaste Flieger samt Mannschaft von Lufthansa, Swiss, Augsburg Air und Welcome Air zum Einsatz kommen.

Betriebsrat befürchtet Auslagerung

Der Betriebsrat hatte sich in den letzten Monaten gegen den Einsatz von Freelancern stark gemacht. Nun befürchtet er laut „Standard“ wegen der hohen Kosten für die Auslagerung von Flügen und der ungewissen Kundenreaktionen, dass sich die Lufthansa möglicherweise zu einer massiven Kürzung speziell auf der Langstrecke entscheidet. Die AUA würde dann zu einem reinen Zubringer verkommen.

Wegen des Betriebsübergangs auf die Tyrolean haben bis Ende Mai 121 Piloten und 221 Flugbegleiterinnen eine Sonderkündigungsfrist angenommen und scheiden mit Ende Juni aus dem Unternehmen aus. 70 Millionen Euro muss die AUA dafür aufwenden. Vier Piloten haben ihrer Kündigung wieder zurückgezogen - mehr dazu in Vier AUA-Piloten wieder an Bord.

Auf die Bilanz hatten die internen Diskussionen der AUA vorerst keine Auswirkungen. Von Jänner bis Mai wurden mehr als 4,3 Millionen Passagiere befördert, damit gab es ein Plus von 7,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr - mehr dazu in AUA beförderte mehr Passagiere.

Oberlandesgericht entschied gegen AUA

In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Wien ein Verfahren gegen die AUA entschieden. Der Aufpreis bei einem Verfallenlassen eines Fluges ist demnach unzulässig die Klage war vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebracht worden - mehr dazu in Urteil gegen AUA-Aufpreisklausel (help.ORF.at).

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