Parkpickerl-Frage bleibt spannend

Kommende Woche wird entschieden, ob die von der Opposition eingereichte Fragestellung zur Einführung weiterer Kurzparkzonen verfassungskonform ist oder nicht. Falls ja, wird es wohl vor der Einführung eine Volksbefragung geben.

Vier Wochen nach Abgabe der Unterschriften, mit denen eine Volksbefragung gefordert wird, muss die Prüfung durch die für Wahlen zuständige MA 62 erfolgt sein. FPÖ und ÖVP hatten dem Gemeinderat am 27. Juni fast 150.000 Unterschriften übergeben. Den Wienerinnen und Wienern sollte folgende Frage gestellt werden: „Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?“

MA 62 prüft Oppositionsantrag

Die MA 62 prüft derzeit, ob die entsprechenden Unterschriften gültig sind und ob die Fragestellung in Ordnung geht.

Eine der Stadtregierung vorliegende Expertenmeinung besagt, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, da über Gebühren in Wien nicht abgestimmt werden darf. Die Oppositionsparteien beauftragten hingegen Gutachen, die zum gegenteiligen Ergebnis kommen.

Verwaltungsverfahren oder Volksbefragung

Kommt die MA 62 zum selben Ergebnis wie die Stadtregierung, folgt ein Verwaltungsverfahren. Darin dürfen sich auch die Antragssteller dazu äußern. Dann wird erneut geprüft, hieß es aus dem Büro der für Wahlen zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ).

Sollte die Behörde aber die Frage zulassen, dann dürfte es wohl noch vor der planmäßigen Auseitung der Parkpickerlzonen und damit vor der von der Stadtregierung angekündigten Volksbefragung eine Abstimmung geben. Denn die Marke von rund 57.000 Unterschriften oder fünf Prozent der Wahlberechtigten in Wien, ab denen eine Volksbefragung zwingend angesetzt werden muss, wurde von der Opposition mit rund 150.000 weit überschritten.

Häupl lässt Reaktion offen

Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) ließ es am Dienstag offen, was geschehen könnte, wenn der Wiener Verfassungsdienst doch noch zum Schluss kommen sollte, dass die Fragestellung der Rathaus-ÖVP für eine Volksbefragung zulässig und damit eine Abstimmung zwingend durchzuführen sei. Häupl: „Über diese Brücke gehen wir, wenn wir davon stehen.“

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