Grasser am 19. April vor Gericht

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat einen Amtshaftungsprozess gegen die Republik angestrengt. Richterin Romana Wieser will Grasser, der von der Republik Schadenersatz fordert, am 19. April einvernehmen.

Grasser, der zum Prozessauftakt am 11. Februar nicht erschienen war, sieht sich durch eine Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien vom 26. Mai 2011 geschädigt, in der Medien über eine laufende Hausdurchsuchung beim Ex-Finanzminister informiert wurden.

Richterin: „Ist ein Schaden entstanden?“

Die Richterin gab sich noch nicht überzeugt. „Sie berufen sich auch auf eingetretene Schäden. Ist ein Schaden entstanden?“, wollte sie wissen. Grassers Anwalt Michael Rami meinte dazu, dass ein Schaden entstanden sei, dieser aber derzeit nicht bezifferbar sei. Das Feststellungsinteresse begründete der Anwalt damit, dass es um „die Hintanhaltung von Beweisschwierigkeiten“ und die konkreten Auswirkungen der Presseaussendung gehe. Eine zeitnahe Klärung sei daher zweckmäßig.

Anwalt Manfred Ainedter vor Kamerateams im Eingangsbereich der Grasser-Firma Valuecreation GmbH bei Hausdurchsuchung im Mai 2011

APA/Georg Hochmuth

Die Aussendung hatte zu einem Ansturm von Journalisten geführt

Finanzprokuratur verteidigt Vorgehen

Die Klage Grassers richtet sich gegen den Bund, der in solchen Fällen durch die Finanzprokuratur vertreten wird. Der Vertreter der Finanzprokuratur, Herbert Arzberger, betonte, dass es „unvermeidbar gewesen wäre, dass die Hausdurchsuchung an die Öffentlichkeit gelangt“. Das werde noch ein Beweisthema werden, meinte dazu die Richterin.

Rami zufolge wäre die Hausdurchsuchung ohne die Aussendung der Staatsanwaltschaft in einer Großstadt wie Wien geheim geblieben. Die Aussendung habe den wirtschaftlichen Ruf seines Mandaten geschädigt, Grasser sei danach von zahlreichen Menschen auf die Hausdurchsuchungen angesprochen worden, beklagte Rami im Gerichtssaal, den zahlreiche Medienvertreter aufsuchten. Nach Ansicht Wiesers wird die Interessenabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Klägers und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit den „Grenzfall“ wohl entscheiden.

Grasser sieht „wirtschaftlichen Ruf“ beschädigt

Die Staatsanwaltschaft Wien habe durch ihre Aussendung anlässlich der Hausdurchsuchungen beim Ex-Minister am 26. Mai 2011 Grassers Persönlichkeitsrechte verletzt und insbesondere seinen „wirtschaftlichen Ruf“ beschädigt, heißt es in der Klage Grassers. Konkret wird auf Feststellung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen der Amtshaftung für die Justizorgane geklagt, die Höhe des Anspruches ist noch offen.

Zahlreiche Medienvertreter bei Hausdurchsuchung

Die Hausdurchsuchungen begannen um 9.00 Uhr, die Staatsanwaltschaft Wien verschickte bald nach Beginn eine Presseaussendung an Journalisten. Zahlreiche Medienvertreter fanden sich daraufhin an Grassers Adresse ein und berichteten über das Geschehen.

Der Schaden, den Grasser durch die Presseaussendung erlitten habe und in Zukunft noch erleiden werde, könne derzeit nicht beziffert werden, erläuterte Grassers Anwalt Rami zuletzt die Klage. Daher habe der Kläger Anspruch auf die Feststellung, dass der Beklagte - der Bund - verpflichtet sei, jeden Schaden zu ersetzen, der durch die Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien entstanden sei oder noch entstehen werde.

Auch Sprecher der Staatsanwaltschaft geladen

Der Prozess wurde unter großem Medieninteresse von Richterin Wieser auf den 19. April um 10.30 Uhr vertagt. Neben Grasser soll auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, am 19. April als Zeuge aussagen.

Das Landesgericht für Strafsachen hatte bereits am 18. April 2012 festgestellt, dass der Ex-Finanzminister durch die Herausgabe der Pressemitteilung in seinen subjektiven Rechten als Beschuldigter in der gegen ihn anhängigen Strafsache verletzt worden sei.

Die Richterin am Landesgericht für Zivilrechtssachen ist der Rechtsmeinung, dass das im Amtshaftungsverfahren von ihr neu zu würdigen sei und sie nicht formal an die Rechtsmeinung des Strafgerichts gebunden sei.

Ermittlungen im Zuge der Causa BUWOG

Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Privatisierung von Bundeswohnungen (BUWOG) in Grassers Amtszeit ermittelt.

Der Vorwurf lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, da der knapp siegreiche Bieter Immofinanz für den entscheidenden Tipp aus dem geheimen Bieterverfahren fast zehn Mio. Euro Provision an Hochegger und Meischberger zahlte. Hochegger wiederum hatte den Tipp von Meischberger, dieser beteuert, die Quelle seiner Infos nicht mehr zu wissen. Grasser sei es sicher nicht gewesen, versichern Meischberger und Grasser. Zahlreiche Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen wurden bereits durchgeführt. Die Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

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