BAWAG: Alle Freisprüche rechtskräftig

Im BAWAG-Prozess sind nun alle Freisprüche rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft gegen alle Urteile ihre Berufung zurückgezogen hat. Damit ist der seit 2007 laufende BAWAG-Prozess endgültig zu Ende.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner erhielt die Höchststrafe von zehn Jahren. Sein Ex-Generalsekretär Peter Nakowitz wurde zu drei Jahren unbedingt verurteilt. Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler erhielt fünf Jahre Haft. Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wurde zu einem Monat bedingt verurteilt.

Staatsanwalt verzichtete nun auf Rechtsmittel

Alle sechs anderen Angeklagten wurden im zweiten Verfahren freigesprochen. Diese Freisprüche für den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die Ex-Vorstände Christian Büttner, Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und den Prüfer Robert Reiter wurden nun, mit dem aktuellen Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft, rechtskräftig - mehr dazu in BAWAG-Prozess: Freispruch für Flöttl.

Für den Rechtsmittelverzicht gibt es keine Begründung. Die Anklagebehörde müsse diesen Schritt nicht begründen, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der Verzicht wurde einen Tag vor Ablauf der Frist abgegeben.

„Offenbar war das Urteil so gut begründet, dass es nicht anfechtbar war“, meinte Flöttls Anwalt Herbert Eichenseder. Der Freispruch war zunächst von der Staatsanwaltschaft mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpft worden. Flöttl befindet sich laut seinem Anwalt in New York und sei sehr erfreut über den Ausgang.

Ruth Elsner kritisiert Freispruch

Die Ehefrau von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner hat den nun rechtskräftigen Freispruch für Flöttl erneut kritisiert. „Das ist eine Skurrilität der Justiz“, meinte Ruth Elsner. „Da macht jemand im Prozess ein Geständnis, und am Ende gibt’s für ihn einen Freispruch“. Ihr Mann habe in der Zwischenzeit Beweise geliefert, dass das Geld nicht verloren worden sei, „sondern einfach eingesteckt“.

„Man will der Frage, wo die 1,4 Mrd. Euro geblieben sind einfach nicht nachgehen“, empört sich Ruth Elsner. Die heimische Justiz wolle den Fall einfach nicht klären. Der Freispruch sei letztlich ein „Aufruf an Investmentbanker, betrügt eure Investoren, ihr werdet freigesprochen und die Investoren kommen hinter Gitter“.

Enttäuscht von der österreichischen Justiz versuchten sie und ihr Mann es nun in den USA. Die dort eingebrachte Klage werde hoffentlich Aufklärung bringen. Ihrem Mann gehe es gesundheitlich nicht gut, erklärte sie weiters. Neben Problemen mit der Lunge habe er nun einen Bandscheibenvorfall erlitten.

Prozess dauerte fast sechs Jahre

Der BAWAG-Strafprozess rund um Spekulationen mit BAWAG-Geldern und die Vertuschung des Verlusts hatte am 16. Juli 2007 begonnen. Da die Staatsanwaltschaft jetzt die Freisprüche im zweiten Prozess nicht bekämpft und die Verurteilungen bereits rechtskräftig waren, ist das Verfahren nun nach fast sechs Jahren zu Ende.

Im ersten BAWAG-Prozess im Juli 2008 war etwa Wolfgang Flöttl noch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Davon wurden 20 Monate bedingt ausgesprochen, zehn Monate also unbedingt. Das Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner wurde jedoch im Dezember 2010 wegen Mängeln vom Obersten Gerichtshof aufgehoben.