Wiener Wies’n: Kritik an Kellner-Verträgen
Laut Doris Rauscher-Kalod von der AK-Niederösterreich wurde damit „totes Recht aus dem Ständestaat aus der Mottenkiste geholt“. Mit einem „seriösen Dienstverhältnis“ habe dies nichts zu tun. Vorbild dürften Verträge sein, wie sie auch am Münchner Oktoberfest üblich seien.
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„Vertragskonstruktion bricht alle Regeln“
Der der AK vorliegende Dienstvertrag soll auch weitere unfaire Klauseln beinhalten. So müssten Kellner Getränke und Speisen zuerst vom Dienstgeber einkaufen und anschließend an die Wies’n-Gäste weiterverkaufen. Die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis ergebe dann den Monatslohn. Es gebe aber keinen Kollektivvertrag, der Gastronomiearbeiter zu Subunternehmern mache, versicherte die AK.
Die Vertragskonstruktion breche alle Regeln, so die Arbeiterkammer. Zudem müssten Beschäftigte sich verpflichten, nach dem Fest „in allen bestehenden und künftigen Betriebsstätten des Arbeitgebers“ tätig zu sein. Die „Wiener Wies’n“ dauert vom 19. September bis 6. Oktober.
Kaution „Sicherheit für Jetons“
Die Geschäftsführer der Wiener Wies’n widersprachen der Kritik in einer Aussendung. Man bestehe auf rechtskonforme Verträge und Entlohnungen durch die Pächter und Gastronomiepartner. Als Grundlage der kritisierten Verträge diene ein Muster-Dienstvertrag der Wirtschaftskammer, alle vertraglichen Bedingungen seien dort geprüft worden.
Das Jetonsystem entspreche jenem des Oktoberfestes in München, das System entspreche der laut einem Kollektivvertrag rechtskonformen „erfolgsabhängigen Entlohnung“. Die Kellnerinnen und Kellner würden zudem in jedem Fall eine Mindestentlohnung bekommen.
Die Kaution gelte als Sicherheit für die Jetons, die Bargeld-Charakter besitzen. Im Vorjahr habe es wegen der Dienstverträge keine einzige Beschwerde der AK gegeben. 70 Prozent des Teams des Vorjahres sei auch heuer wieder dabei, heißt es in der Aussendung.