Haselsteiner: Korruptionsverfahren eingestellt

Das Oberlandesgericht Wien hat ein Korruptionsverfahren gegen Hans Peter Haselsteiner eingestellt - auf dessen Antrag. Ermittelt wurde wegen des Verdachts, in Ungarn seien ab 2004 Amtsträger bestochen worden, um ein Baulos für die STRABAG zu sichern.

Der Verdacht: Ungarische Amtsträger wurden ab 2004 bestochen, weil sie die Verstaatlichung einer ungarischen Autobahn verhindern sollten. Die STRABAG hatte dafür schon Konzessionen und Aufträge. Das OLG Wien bestätigte am Dienstag mit dieser Information einen Ö1-Beitrag und einen „Falter“-Vorabbericht - mehr dazu in oe1.ORF.at

Haselsteiner stellte Antrag auf Einstellung

Es soll dabei um 15 Millionen Euro gehen, die 2004 durch die STRABAG in Ungarn geflossen sein sollen. Zudem hätten sich sowohl die ermittelnde Korruptionsstaatsanwaltschaft als auch das Straflandesgericht Wien gegen eine Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Beide seien für weitere Ermittlungen gewesen.

Die Einstellung der Ermittlungen erfolgte auf Antrag Haselsteiners selbst - obwohl dieser zugegeben hatte, dass die STRABAG die 15 Millionen Euro an den ehemaligen LIF-Chef Alexander Zach und den Lobbyisten Zoltan Aczel gezahlt habe. Zachs Firma soll die Gelder an ungarische Entscheidungsträger verteilt haben.

Hans-Peter Haselsteiner in rosa Jacke der NEOS

APA/Pfarrhofer

Die Ermittlungen stehen still, NEOS-Financier Haselsteiner im Wahlkampf

OLG: Beweise nicht mehr festzumachen

Das OLG kam nun - nach fünfjährigen Ermittlungen - zum Schluss, dass Haselsteiner keine Straftat nachweisbar sei. Das Verfahren ziehe sich schon zu lange hin - Beweise seien nicht mehr festzumachen. Die Ermittler sollen bei der Verfolgung verdächtiger Geldflüsse nach Zypern stecken geblieben sein.

Zur Einstellung ist es laut OLG wegen der damaligen Rechtslage gekommen: Die Bestechung im Ausland sei damals nur strafbar gewesen, „wenn damit die Absicht verbunden war, sich einen Auftrag oder einen ‚unbilligen Vorteil‘ zu verschaffen“. „Der Versuch, sich bereits erteilte Konzessionen und Aufträge zu erhalten, war nach der Beurteilung des Oberlandesgerichts nicht strafbar“, teilt dieses mit Verweis auf den Paragraf 307 im Strafgesetzbuch mit.

„Dann können wir Fall Grasser auch einstellen“

Berufungsmöglichkeit gibt es keine, auch wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass in Ungarn bestochen wurde, um die Verstaatlichung des Autobahnprojekts zu verhindern. Der „Falter“ zitiert einen Staatsanwalt, der die Vorgänge kritisch beäugt: „Wenn das Schule macht, können wir den Fall Grasser auch bald einstellen.“

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