Baubranche: Lohndumping vernichtet Arbeitsplätze

Die Baubranche schlägt Alarm: Lohn- und Sozialdumping, vorwiegend durch osteuropäische Firmen, vernichten Arbeitsplätze in Österreich. Die Initiative „Faire Vergaben“ fordert, dass bei öffentlichen Auftragen die Bestbieter bevorzugt werden.

Das aus drei Fachgewerkschaften und zwölf Bundesinnungen bestehende Bündnis wurde vor einem Monat vorgestellt, am Donnerstag bekräftigen Wiener Vertreter die Forderungen. „Das Billigstbieter-Prinzip schadet uns allen“, so Rainer Pawlick von der Landesinnung Bau Wien.

Während der Bruttomittelstundenlohn bei heimischen Unternehmen im Bausektor bei rund 36 Euro liege, zahle die ausländische Konkurrenz oft nur 10 oder 12 Euro: „Vielen Firmen können sich diesen Preiskampf nicht leisten und sperren zu.“ Die Arbeitslosigkeit steige, die Wertschöpfung sinke und Bauschäden infolge mangelnder Qualität trieben später die Kosten erst recht in die Höhe.

Besserung durch EU-Richtlinie

„Der einzige Nutznießer bei Billigstbietern ist der Bauherr, der möglichst günstig Leistungen einkaufen will“, schlussfolgerte Bauunternehmer Wilhelm Sedlak, der sich ebenfalls in der Initiative organisiert. Da in vielen Fällen - Schätzungen gehen von gut einem Drittel aller Aufträge aus - der Bauherr die öffentliche Hand selbst sei, agiere diese sehr vorsichtig in Sachen strikteres Vorgehen und nehme etwa in Kauf, dass beauftragte Firmen wiederum diverse Subunternehmer beschäftigen, die durch Umgehungen von Kollektivverträgen oder Schwarzarbeit noch billiger seien.

Wolfgang Birbamer, Geschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Wien, appellierte, dass der Preis nicht das einzige Kriterium für Aufträge sein dürfe. Besserung soll eine Ende Februar auf den Weg gebrachte EU-Richtlinie bringen, die binnen zwei Jahren in nationales Recht gegossen werden müsse. Die Richtlinie sieht vor, dass bei öffentlichen Aufträgen nicht Preis bzw. Kosten als einziges Zuschlagskriterium herangezogen werden müssen.

Stattdessen sollen auch Aspekte wie Umweltstandards, Qualifikationsmaßnahmen für Mitarbeiter oder Lebenszyklen der Produkte in die Bewertung einfließen und somit ein Bestbieter eruiert werden. Die Initiative drängt auf eine rasche entsprechende Umsetzung der EU-Richtlinie und hat ihre Mitarbeit bei der gesetzlichen Ausarbeitung angeboten. Gespräche mit den zuständigen Stellen bei Ländern und Bund sollen folgen.

ÖBB: Gehen oft nach „Billigstbieter-Prinzip vor“

Besonders ärgert es die betroffenen Unternehmen, dass selbst staatsnahe Betriebe wie ÖBB, ASFINAG oder auch gemeinnützige Wohnbauträger das Steuergeld für ihre Projekte allzu oft nach dem Billigstbieterprinzip ausgeben und damit Firmen aus dem benachbarten Ausland zum Zug kommen.

„Bei den meisten unserer Aufträge, die wir vergeben, gehen wir nach dem Billigstbieter-Prinzip vor. Ich denke, das ist unbedingt im Interesse der Steuerzahler. Wir investieren jedes Jahr etwa zwei Milliarden Euro in die Schienen-Infrastruktur. Wenn wir hier nicht nach dem Billigstbieter-Verfahren vorgehen würden, hätten wir sehr schnell sehr viel höhere Kosten und das ist bestimmt nicht im Interesse der Steuerzahler“, sagt ÖBB-Sprecher Michael Braun.

„Grundsätzlich wären ja zumindestens die klassischen öffentlichen Auftraggeber, also bei EU-weiten Ausschreibungen, verpflichtet, das Bestbieter-System einzusetzen. Es gibt eine kleine Ausnahme für den Fall so genannter standardisierter Leistungsbeschreibungen. Da ist es nach Gesetz zulässig, das Billigstbieter-Prinzip zu wählen und diese Ausnahme wird von der Praxis zu extensiv genutzt. Das heißt, wir haben in der Praxis die Situation, dass fast gänzlich alle Bauausschreibungen nach dem Billigstbieter-Prinzip ablaufen. Das tut nicht gut“, unterstützt der Rechtsanwalt Stephan Heid die Initiative.

Link: