Grasser kannte sich mit Stiftungen nicht aus

Tag eins im Verfahren Karl-Heinz Grasser gegen seinen Ex-Steuerberater Peter Haunold: Grasser fühlt sich von Haunold bei seiner Liechtensteiner Stiftungskonstruktion falsch beraten und sagte, dass er von der Versteuerung von Stiftungen keine Ahnung gehabt habe.

Vor drei Monaten war Grasser auf der Ferieninsel Capri krank geworden, das Zivilrechtsverfahren musste deswegen verschoben werden. Am Montag erschien der gut gelaunte Ex-Finanzminister pünktlich um 9.00 Uhr im Schlepptau seines Anwalts, des Ex-Justizministers Dieter Böhmdorfer. Grasser betonte, er habe sein Vermögen korrekt versteuert, wenn nicht, dann sei er von Haunold falsch informiert worden. Haunold habe vor den Ermittlungsbehörden „aus existenziellen Sorgen die Nerven weggeschmissen“.

Streitwert liegt bei 2,4 Millionen Euro

Der Ex-Minister will in dem Verfahren klären, ob Haunold ihn falsch beraten hat und er daher die Verantwortung dafür trägt, dass ein Finanzstrafverfahren läuft, in dem Grasser Millionennachzahlungen drohen. Der Streitwert wurde von Richter Manuel Friedrichkeit auf insgesamt 2,4 Mio. Euro festgelegt.

Karl-Heinz Grasser bei einer Verhandlung im Schadenersatzprozess Grasser gegen  Haunold am Handeslgericht

APA/ Herbert Neubauer

Unter großer medialer Aufmerksamkeit startete am Montag das Verfahren in Wien

Grasser will von der Versteuerung von Stiftungen keine Ahnung gehabt haben. „Ich habe die Steuerfragen voll an Doktor Haunold ausgelagert, und dafür habe ich auch sehr viel Geld an ihn gezahlt“, so Grasser. Vor Journalisten sagte er, er habe nie auch nur einen Lohnsteuerausgleich selber gemacht. Obwohl er Finanzminister war, habe er kein Fachwissen bei Steuererklärungen, sondern dafür seinen Steuerberater bezahlt und diesem vertraut. Haunold gab sich bei Prozessbeginn aber zuversichtlich, dass das Verfahren in seinem Interesse ausgehe. Er habe keinen Beratungsfehler gemacht, Grasser wolle nur die Schuld auf ihn abwälzen.

Steuerberater Peter Haunold anl. einer Verhandlung im Schadenersatzprozess Grasser gegen Haunold und Deloitte.

APA/ Herbert Neubauer

Steuerberater Peter Haunold

Fiona gründete Stiftung

Dass Grasser sein Geld nicht in Österreich, sondern in einer Stiftung in Liechtenstein angelegt hat, begründete er damit, dass er Diskretion wahren wollte. Das Geld für die Stiftung stammte aus seiner Tätigkeit für ein börsennotiertes Unternehmen, die Meinl International Power (MIP). Die Liechtensteiner Stiftung Waterland habe seine Frau Fiona gegründet, auf Anraten von Haunold, sagte Grasser.

Haunold habe ihm 2007 die Gründung der Waterland-Stiftung durch seine Frau geraten, damit er sich eine Schenkungssteuermeldung beim österreichischen Finanzamt ersparen könne. Seine Frau sei Schweizer Staatsbürgerin. Er habe dann die Stiftung treuhändisch für seine Frau gegründet. Durch diese Treuhandkonstruktion wusste die heimische Finanz nichts von der Stiftung.

Das betreffende Dokument, das ihm Haunold damals zur Stiftungsgründung durch Fiona nach Italien übermittelt habe, sei leider nicht mehr auffindbar, so Grasser. Im Jahr 2009 habe er dann Haunold beauftragt, die Stiftungsstruktur dem Finanzamt offenzulegen. Mit der ebenfalls im Jahr 2009 erfolgten Verhaftung des Bankers Julius Meinl habe das nichts zu tun gehabt, beteuerte Grasser.

Karl Heinz Grasser

APA/Neubauer

Fiona Grasser und Julius Meinl als Zeugen

Grasser könnten Geldstrafen bis zu 15 Millionen Euro drohen und eine hohe Steuernachzahlung, im schlimmsten Fall auch eine Haftstrafe, für ein Stiftungskonstrukt, das ihm ausdrücklich von Haunold und Deloitte empfohlen worden sei, so Grasser.

Der Prozess ist auch strafrechtlich interessant. Denn im Finanzstrafverfahren gegen Grasser wurde Haunold nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, im Zivilrechtsverfahren darf er sich hingegen vollumfänglich verteidigen. Als Zeugen geladen sind unter anderem die Ehefrau von Grasser und der Banker Julius Meinl. Am Dienstag wird der Prozess mit der Befragung von Haunold fortgesetzt. Der Streitwert wurde auf insgesamt 2,4 Millionen Euro festgelegt.

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