Ärzte aus Syrien warten auf Nostrifikation
Derzeit warten 75 geflohene Ärzte und 12 Ärztinnen in Wien auf ihre Nostrifikation, also auf die Anerkennung ihrer Studienabschlüsse. Die meisten kommen aus Syrien, gefolgt vom Irak und Afghanistan. Unter ihnen sind auch 30 Zahnärztinnen und Zahnärzte, 17 Allgemein-Mediziner und acht Chirurgen.
Das AMS bietet geflohenen Ärzten Deutschkurse an und hilft mit einer Beratungsstelle bei der Zusammenstellung ihrer Unterlagen - damit die Dokumente rasch gegen Skalpelle eingetauscht werden können - mehr dazu in AMS hilft geflüchteten Ärzten.

ORF
Die Anerkennung von Ausbildungen im Ausland ist ein langwieriger Prozess
Wehsely: „Qualität muss aufrechtbleiben“
„Ich glaub, wir tun gut daran, diese Menschen rasch in unser System zu integrieren. Weil wir kennen schon Personen, die nach Deutschland weiterziehen, wenn es dort einfacher ist“, so AMS-Wien-Geschäftsführerin Petra Draxl gegenüber „Wien heute“.
Sendungshinweis:
Wien heute, 20. April 2016
In Österreich dürfen Ärzte, die noch auf die Anerkennung warten, Kollegen bei der Arbeit nur zusehen. Die chirurgischen Fähigkeiten leiden darunter, beim Lernen der Sprache hilft es etwas. Bürokratie abbauen und jede Situation einzeln genau prüfen ist jetzt das Ziel der Stadt.
„Natürlich muss die Qualität aufrechtbleiben. Das ist ganz wichtig für die Ärzte und für die Patienten“, so Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). Anfang Mai gibt es beim AMS für alle 87 asylberechtigten Ärztinnen und Ärzte in Wien einen umfassenden Informationstermin zum Thema Nostrifikation.

ORF
Deutsch Voraussetzung für Arzt-Tätigkeit
Die Ärztekammer hat am Mittwoch auf die Notwendigkeit von guten Deutschkenntnissen für angehende Ärzte hingewiesen. Um in Österreich als Arzt tätig zu sein, müssen Personen mit nicht-deutscher Muttersprache eine Sprachprüfung ablegen, betonte die Standesvertretung.
Peter Niedermoser, der als Präsident des wissenschaftlichen Beirates der Österreichischen Akademie der Ärzte für die Sprachprüfungen zuständig ist, sagte, Ausnahmen für die Deutschprüfungen gebe es nur in wenigen Fällen. So sind zum Beispiel jene Personen von den Prüfungen ausgenommen, die eine drei Jahre dauernde Berufspraxis in einem deutschsprachigen Land nachweisen können, eine Matura auf Deutsch gemacht oder ein deutschsprachiges Studium absolviert haben.
Überprüfung der praktischen Ausbildung
Automatisch anerkannt wird die Ausbildung von EWR-Bürgern sowie jenen aus der Schweiz - jene mit nicht-deutscher Muttersprache müssen aber ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Drittstaatsangehörige müssen neben einem Nachweis ihrer Deutschkenntnisse auch eine Nostrifikation ihre Ausbildung an einer heimischen Medizin-Universität durchführen lassen. Darüber ist die Ärztekammer mit der Überprüfung der im Ausland absolvierten praktischen Ausbildung der Ärzte beauftragt.