Weiterbildung im Job
Die Bildungskarenz ermöglicht es den Arbeitnehmern, sich im aufrechten Arbeitsverhältnis für eine Weiterbildung freistellen zu lassen. Während dieser Zeit wird nicht gearbeitet, so wird es auch mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Bei der Bildungsteilzeit wird die Arbeitszeit reduziert, um sich weiterzubilden. Man arbeitet also beispielsweise nur noch 20 Stunden pro Woche, statt 40 Stunden pro Woche, und nützt die verbleibende Zeit zur Weiterbildung.
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Ansprüche und Kündigungsschutz
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, Anspruch auf Bildungskarenz/Bildungsteilzeit. Diese muss dann mindestens zwei Monate dauern, maximal aber ein Jahr. Bei der Bildungsteilzeit sind es mindestens vier Monate und maximal zwei Jahre.
Sendungshinweis:
„Radio Wien am Vormittag“, 15.09.2016
Sowohl Bildungskarenz aber auch Bildungsteilzeit sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es besteht rechtlich kein Kündigungsschutz, allerdings ist es möglich mit dem Arbeitgeber einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren.
Was ist möglich?
Sehr häufig werden vor allem Fachhochschulen oder Universitäten zur Weiterbildung herangezogen. Es muss aber einen beruflichen Zusammenhand geben, das heisst, nicht anerkannt werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug sowie praktische Ausbildungen beim selben Arbeitgeber.
Auch schulische Kollegs oder Vorbereitungslehrgänge für Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfungen werden immer öfter herangezogen. Weiters können während einer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit Hauptschul- oder Lehrabschlüsse nachgeholt werden.
Finanzielle Auswirkungen bei Weiterbildung
Während einer Bildungskarenz erhält man 55 Prozent des Nettoeinkommens als Weiterbildungsgeld. Bei der Bildungsteilzeit erhält man für jede Arbeitsstunde, die man weniger arbeitet, ein Bildungsteilzeitgeld von 0,76 Euro.
Grundvoraussetzung dafür ist allerdings eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme von 20 Stunden pro Woche, bei Kinderbetreuung von 7-16 Jährigen von sechzehn Stunden pro Woche nachgewiesen werden.
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Die auszahlende Stelle für das Weiterbildungsgeld ist das jeweilige Arbeitsmarktservice.
Weitere Fortbildungsmöglichkeiten
„Meist lohnt sich ein Blick in die Kollektivverträge. Die Papierindustrie und die Telekomunternehmen ermöglichen allen dort Beschäftigten eine Woche bezahlte Bildungsfreistellung pro Jahr. Und auch im Kollektivvertrag für die außeruniversitäre Forschung gibt es eine Bildungszeitkonto.“ erklärt Alexander Tomanek von der Arbeiterkammer Wien.