Bub vergewaltigt: Sieben Jahre Haft

Mit einer höheren Strafe hat heute die Prozesswiederholung nach einer Vergewaltigung eines Buben im Theresienbad geendet. Ein 21-Jähriger wurde nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt - davor waren es sechs Jahre.

Zudem wurde dem Buben der von Opferanwalt Zaid Rauf geforderte Schmerzengeldbetrag in der Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Verteidiger Roland Kier bat im Namen seines Mandanten um drei Tage Bedenkzeit. Der Prozess gegen den irakischen Flüchtling musste zum Teil wiederholt werden, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) das Ersturteil vom Juni wegen Feststellungsmängeln teilweise aufgehoben hatte - mehr dazu in Vergewaltigung in Hallenbad: Urteil aufgehoben.

Angeklagter am 13. Dezember vor Gericht

APA/Georg Hochmuth

Der Angeklagte bei der Verhandlung am Dienstag

Sendungshinweis

„Wien heute“, 13.12.2016

Während andere Anklagepunkte - schwerer sexueller Missbrauch eines Unmündigen und Verleumdung - bereits rechtskräftig erledigt sind, musste ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Beate Matschnig nun noch einmal die inkriminierte Vergewaltigung verhandeln.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der Iraker war im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Drei Monate später packte er im Hallenbad einen Zehnjährigen an der Hand, zerrte ihn in eine WC-Kabine, verriegelte die Tür und verging sich an dem Schüler. Der 21-Jährige bekannte sich wie im ersten Prozessgang schuldig. Es sei vom „Satan befallen“ gewesen und hätte ein Blackout gehabt.

Der damals 20-Jährige war noch im Hallenbad festgenommen worden. Der Bub hatte sich an den Bademeister gewandt, der die Polizei verständigte. In seiner polizeilichen Erstbefragung beschuldigte er zunächst einen 15-jährigen Badbesucher, danach legte er ein Geständnis ab und erklärte laut Einvernahmeprotokoll, er sei seinen „Gelüsten nachgegangen“. Er habe „seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt“.

15 Jahre Haft drohten

Der Mann hatte im Irak als Taxifahrer gearbeitet. Im September 2013 heiratete er, seine Frau bekam bald danach ein Kind. Im August 2015 entschied er sich, den Irak zu verlassen, um seinen Angaben zufolge für sich und seine Familie „etwas aufzubauen“.

Dem Mann hatten bis zu 15 Jahre Haft gedroht. Auch deshalb, weil der Bub seit dem Verbrechen psychisch schwer traumatisiert ist - und das wie schwere Körperverletzung zu werten ist. Das Kind erlitt auch Hämatome an beiden Hüften. Dem Gericht erschienen im Hinblick auf das fast noch jugendliche Alter des Angeklagten, seiner bisherigen Unbescholtenheit und geständigen Verantwortung sieben Jahre angemessen. Bis zum Prozess befand sich der 21-Jährige in Untersuchungshaft.

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