Mordanklage gegen Wiener Soldaten

Jener Soldat, der im Oktober des Vorjahres einen 20 Jahre alten Rekruten im Dienst erschossen haben soll, muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht von vorsätzlicher Tötung aus.

Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte, dass am Donnerstag eine Mordanklage beim Landesgericht eingebracht wurde. „Seitens der Verteidigung besteht die Möglichkeit, gegen die Anklage einen Einspruch zu erheben. Erst nach Verstreichen der Rechtsmittelfrist von 14 Tagen ist die Ausschreibung der Hauptverhandlung möglich“, sagte Salzborn. Prozesstermin gibt es daher noch keinen.

Soldat erschossen Rekrut

APA/Hans Punz

Ermittler am Tatort

Die Verteidigung werde gegen die Mordanklage keinen Einspruch erheben. Das sagte der Rechtsvertreter des Soldaten, Manfred Arbacher-Stöger. „Wir gehen nach wie vor von Fahrlässigkeit aus“, sagte der Anwalt. Sein Mandant bleibe bei seiner bisherigen Verantwortung. Das Schießgutachten bezeichnete Arbacher-Stöger als oberflächlich und nicht ausreichend.

Verteidiger gingen von Unfall aus

Der 22-jährige Salzburger war zwei Monate lang zum Wachkommandanten ausgebildet worden. Dabei wurde er auch im Umgang mit der Waffe angelernt. Der 20-Jährige, der von dem Schuss des Salzburgers tödlich getroffen wurde, hatte eine vierwöchige Basisausbildung erhalten und wurde dann drei Wochen lang zum Wachsoldaten ausgebildet, teilte das Bundesheer mit - mehr dazu in Rekrut getötet: Schütze kann sich nicht erinnern.

Nach bisherigen Angaben des Beschuldigten hat sich der Schuss, der den Rekruten tötete, versehentlich gelöst, als er gestolpert sei und sich am Abzug seines Sturmgewehres festgehalten habe. Der Vorfall ereignete sich im Ruheraum eines Wachcontainers der Kaserne in Wien-Leopoldstadt. Die Verteidigung ging von einem Unfall aus - mehr dazu in Wachsoldat unter Mordverdacht und in Wachsoldat in Untersuchungshaft.

Kurzfristig auf freiem Fuß

Nach einer Tatrekonstruktion im Jänner kam der Soldat auf freien Fuß, was vom Gericht mit dem Wegfall des dringenden Tatverdachts in Richtung Mord begründet wurde. Stattdessen werde wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt, hieß es - mehr dazu in Toter Rekrut: Verdächtiger enthaftet.

Gegen diese Entscheidung erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht, worauf der 22-Jährige Anfang März neuerlich in U-Haft genommen wurde - mehr dazu in Toter Rekrut: Beschuldigter wieder in U-Haft.