Haftaufschub für Peter Westenthaler

Das Straflandesgericht Wien hat den von Ex-FPÖ- und -BZÖ-Politiker Peter Westenthaler beantragten Haftaufschub genehmigt. Er muss seine Haft erst am 20. August antreten.

Das Gericht erteilte Westenthaler aber die Auflage, „den aufrechten Bestand des Beschäftigungsverhältnisses in Zeitabständen von zwei Monaten dem Gericht unaufgefordert nachzuweisen“. In der Begründung hieß es, dass Strafaufschub gewährt werden kann, wenn das Ausmaß der Haftstrafe ein Jahr nicht übersteigt. Außerdem muss „der Aufschub des Haftantritts für das spätere Fortkommen des Verurteilten (...) zweckmäßiger erscheinen als der sofortige Vollzug“.

Peter Westenthaler

APA/Hans Punz

Peter Westenthaler vor Gericht

Westenthaler war 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Dieses Urteil ist seit März rechtskräftig. Westenthaler beantragte Haftaufschub. Er müsse seine berufliche Zukunft regeln - mehr dazu in Westenthaler-Strafaufschub noch offen. An sich hätte Westenthaler spätestens am 3. Mai eine Zelle in der Justizanstalt Wien-Simmering beziehen müssen.

Mehrere Gründe für Genehmigung des Aufschubs

In der Begründung des Gerichts hieß es nun dazu, dringende Interessen des Arbeitgebers kämen grundsätzlich als Aufschubsgrund infrage. Westenthaler habe in seinem Antrag ausgeführt, „dass der viermonatige Aufschub dazu diene, seine Vertretung in adäquater Weise organisieren zu können, um ihm auch nach seiner Haftentlassung eine Rückkehr in das Beschäftigungsverhältnis gewährleisten zu können“.

Das Gericht genehmigte den Antrag zudem auch, weil „der Verurteilte nach der Art und dem Beweggrund der strafbaren Handlung, deretwegen er verurteilt worden ist, und nach seinem Lebenswandel weder für die Sicherheit des Staates noch für die Person oder das Eigentum besonders gefährlich ist“.

Schwerer Betrug und Untreue als Beteiligter

Westenthaler war in einem Verfahren um eine Fördermillion an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Frühestens nach der Hälfte der acht Monate (also nach vier Monaten) kann Westenthaler um eine Fußfessel ansuchen - mehr dazu in Vier Monate unbedingt für Westenthaler.