Marktstandler hoffen auf Nachverhandlungen
Es ist besonders ein Punkt, der die Standler ganz besonders trifft: Die neue Marktordnung verbietet ihnen mehr oder weniger, ihr Geschäft zu verkaufen. Denn ändert sich - etwa durch einen Verkauf - der Eigentümer, erlischt die Zuweisung für den Standplatz. Christian Pöhl vom Verein „Zukunft Wiener Märkte“: „Und wenn die Zuweisung erlischt, hat eigentlich der nächste nur eine leere Hülle gekauft, hat aber keine Berechtigung, das Geschäft hier weiter zu betreiben.“
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Auch Öffnungszeiten und Rauchverbot umstritten
Es gibt aber auch noch andere Kritikpunkte. So sind die verpflichtenden Öffnungszeiten am Nachmittag nicht nach den Bedürfnissen der Unternehmen ausgerichtet, sagen die Marktstandler. Sie kritisieren auch das Rauchverbot, bei dem es sich um ein Bundesgesetz handelt. Die Stadt könne das gar nicht vorschreiben. Insgesamt hoffen die Standler, dass es noch Nachverhandlungen gibt und man nicht vor Gericht gehen muss.
MA 59: Gibt keine Nachverhandlungen
Bei der Magistratsabteilung MA 59 hat man kein Verständnis für die Anliegen. Nachverhandlungen werde es keine geben, hieß es. Man sei verwundert über die Rundumschläge der Standler, nachdem ausführlich mit ihnen verhandelt und letztendlich ein Kompromiss gefunden worden sei. Die Marktordnung werde am Montag in dieser Form in Kraft treten.
Links:
- Marktstandler wollen bis zum Höchstgericht (wien.ORF.at, 25.9.2018)
- Nach Standler-Protest: Marktordnung adaptiert (wien.ORF.at, 21.9.2018)