Enthaftete Drogenbande: Beschwerde abgelehnt

Die wegen zu schleppender Ermittlungen vorgenommene Enthaftung eines angeblichen Chefs einer Drogenbande war rechtens. Das Oberlandesgericht (OLG) hat den Beschwerden der Staatsanwaltschaft nicht Folge gegeben.

Anfang Februar wurde der mutmaßliche Anführer einer Drogen-Bande, die 3,7 Tonnen Marihuana in Verkehr gesetzt haben soll, vom Wiener Landesgericht für Strafsachen enthaftet. Mit dieser Entscheidung kamen auch zwei mutmaßliche Komplizen des 38-Jährigen auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft bekämpfte die Enthaftung der drei Verdächtigen, blitzte damit aber beim OLG ab. „Den Beschwerden wurde nicht Folge gegeben. Die Enthaftungen sind damit rechtswirksam“, bestätigte der Sprecher des Landesgerichts, Thomas Spreitzer, einen „Heute“-Bericht.

Niederlage für Anklagebehörde

Der OLG-Beschluss muss als Niederlage für die Anklagebehörde betrachtet werden. Zwei Gerichtsinstanzen schlossen sich der Rechtsansicht von Verteidiger Philipp Wolm an, der in dieser Sache den angeblichen Drogen-Boss vertritt. Obwohl der Mann 243 Tage in U-Haft saß, brachte die Staatsanwaltschaft keine Anklage zuwege. Schließlich riss Wolm der Geduldsfaden, er brachte einen Enthaftungsantrag wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots ein. Fast sieben Wochen nach der Enthaftung der Verdächtigen liegt übrigens noch immer keine Anklageschrift vor.

Handy-Auswertung eingelangt

Die Staatsanwaltschaft lässt den Eindruck, es wäre in dieser Causa zu lax ermittelt worden, nicht gelten. „Das ist ein umfangreicher Akt mit 13 Bänden und 20 Beschuldigten“, hieß es Anfang Februar. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass die Verfahren gegen sieben Beschuldigte schon damals erstinstanzlich erledigt waren. Die Ergebnisse wichtiger polizeilicher Erhebungen - etwa eine Handy-Auswertung - wären aber erst im Jänner eingelangt - mehr dazu in Angebliche Drogenbande auf freiem Fuß.