UVP-Pflicht für Heumarkt-Projekt

Für das Heumarkt-Bauprojekt, das Hotel Intercontinental, Eislaufverein und Hochhaus im 3. Bezirk umfasst, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden.

Das umstrittene Heumarkt-Projekt in Wien-Landstraße kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nachdem die UNESCO Wien aufgrund des geplanten 66- Meter-Wohnturms auf die rote Liste der gefährdeten Welterbestätten gesetzt hat, könnte sich Projekt nun auch durch eine vorgeschriebene UVP verzögern.

Heumarkt-Kritiker legten Beschwerde ein

Der Unternehmer und Heumarkt-Investor Michael Tojner hatte im Vorjahr einen Feststellungsantrag bei der Wiener Landesregierung eingebracht, in welchem nach seiner Ansicht das Heumarkt-Projekt nicht UVP-pflichtig sei. Die Wiener Landesregierung verneinte in erster Instanz im Oktober 2018 die UVP-Pflicht für das Heumarkt-Projekt.

Es bestehe keine Pflicht, eine UVP durchzuführen, weil kein städtebauliches Vorhaben vorliege und die im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorgesehenen Schwellenwerte „deutlich unterschritten“ würden, hieß es damals vom zuständigen Amt der Wiener Landesregierung.

Geplantes Projekt am Heumarkt

Entwurf: Isay Weinfeld und Sebastian Murr, Rendering: nightnurse images, Zürich

Das geplante Hochhaus auf dem Heumarkt steht in der Kritik der UNESCO

Nun hat das BVwG eine Kehrtwende eingeleitet: Einer Beschwerde von Anwälten der Heumarkt-Kritiker (Initiative Alliance For Nature) wurde stattgegeben. Für das Vorhaben „Hotel Intercontinental“, „WEV“ und „Heumarktgebäude“ im 3. Wiener Gemeindebezirk sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren nach dem UVP-G 2000 durchzuführen, heißt es in einer Aussendung von List Rechtsanwälte.

Skyline „durch Masse und Höhe“ beeinträchtigt

Das Vorhaben inklusive des 66-Meter-Turms werde den „Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet ‚UNESCO-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien‘ festgelegt wurde, erheblich beeinträchtigen“, heißt es im Erkenntnis des BVwG.

„Das Vorhaben wird aufgrund seiner Masse und Bauhöhe eine wesentliche Störung der historischen Skyline, die von der UNESCO als grundlegend für den außergewöhnlichen Wert genannt wurde, bewirken, wobei das auch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Authentizität und Integrität der Welterbestätte führt und damit den Ernennungskriterien für deren Ernennung widerspricht“, wird im der Erkenntnis weiter ausgeführt.

Die Gegner des Heumarkt-Projekts zeigten sich am Dienstag erfreut über die gerichtlich verordnete UVP. Die Initiative Alliance for Nature sprach per Aussendung von einem „wichtigen Etappenerfolg in ihren Bemühungen um den Schutz des Kultur- und Naturerbes der Bundeshauptstadt Wien“.

Wertinvest kündigt Gang zu Höchstgerichten an

Daniela Enzi, Geschäftsführerin des Projektbetreibers Wertinvest, hat in einer Aussendung angekündigt, in dieser Causa die Höchstgerichte anzurufen. „Das Erkenntnis basiert auf einer für uns nicht nachvollziehbaren Auslegung der geltenden Rechtsnormen. Der zuständige Richter hat ein rechtswidriges Verfahren durchgeführt. Dies untermauern zwei Rechtsgutachten auf klare und unmissverständliche Weise.“

Bisher waren in Wien erst zwei große Städtebauprojekte UVP-pflichtig, und zwar die Seestadt Aspern und das Hauptbahnhof-Areal. Enzi dazu: „Mit der Realisierung des InterContinental Neu wird kein neuer Stadtteil und auch kein neues Einzugsgebiet geschaffen - stattdessen wird die bestehende Situation deutlich verbessert.“

Teure Zusatzkosten durch UVP

Der Rechtsansicht des BVwG könne man jedenfalls nicht folgen, so Enzi. „Es gibt für das BVwG keinen rechtlich argumentierbaren Grund für ein Verfahren bzw. die Fortsetzung eines Verfahrens. Wir streben eine Aufhebung des nunmehr vorliegenden Erkenntnisses seitens der Höchstgerichte an, um dieses dringend notwendige und architektonisch hochwertige Projekt realisieren zu können.“

Zudem hätten laut Wertinvest zwei Gutachten von den Verwaltungsexperten Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck und Wolfgang Wessely von der Universität Wien klar festgestellt, „dass zum einen das Projekt keiner UVP zu unterziehen ist und dass zum anderen vom BVwG ein rechtswidriges Verwaltungsverfahren durchgeführt wurde“.

Eine verpflichtende UVP bzw. deren Bekämpfung vor dem Höchstgericht dürfte für das 300 Millionen Euro teure Bauvorhaben zwischen Stadtpark und Konzerthaus weitere Zusatzkosten bedeuten.

ÖVP und FPÖ erfreut über UVP-Pflicht

Auch die Politik äußerte sich am Dienstag zur Entscheidung des BVwG. Kulturminister Gernot Blümel, der auch als Wiener ÖVP-Chef fungiert, sieht das BVwG-Erkenntnis als neuerliche Bestätigung dafür, dass das Heumarkt-Bauvorhaben in der derzeitigen Form eine „wesentliche Beeinträchtigung der Authentizität und Integrität der Welterbestätte“ darstelle.

Von FPÖ-Landesparteiobmann Johann Gudenus hieß es via Aussendung: Nun sei die rot-grüne Stadtregierung gefordert. „Die Rathaus-Regierung muss ihren bisherigen Kurs nun wohl endgültig korrigieren und endlich damit aufhören, die Interessen von Großinvestoren zu unterstützen“, so Gudenus.

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