Strafen storniert: Einigung mit Parksheriffs

Weil sie Parkstrafen storniert haben sollen, sind 17 Mitarbeiter der Parkraumüberwachung entlassen worden. Die Betroffenen haben beim Arbeits- und Sozialgericht gegen die Entlassung geklagt. Mit dem Großteil gibt es jetzt eine Einigung.

„Mit 17 Personen wurde das Dienstverhältnis beendet. In allen Fällen wurde die Causa vor das Arbeits- und Sozialgericht gebracht und zwischenzeitlich auch in 15 Fällen bereits rechtskräftig erledigt“, heißt es aus der zuständigen MA 67 gegenüber Radio Wien. Es gab aber keine Urteile, die Stadt hat mit den Betroffenen stattdessen ein Ruhen im Verfahren vereinbart.

Was die Vereinbarung genau beinhaltet und ob die entlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür Geld von der Stadt bekommen haben, ist unklar. Von der MA 67 heißt es auf weitere Anfrage nur, „dass zu Personalangelegenheiten keine Auskunft erteilt wird“. Fest steht nur, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht wieder in den Dienst bei der MA 67 aufgenommen wurden.

Parkraumüberwachung

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Stornos durch Parksheriffs sind nur noch eine halbe Stunde lang möglich

Staatsanwaltschaft: „Großteil schon eingestellt“

Zwei Fälle sind noch offen. Darunter ist dem Vernehmen nach jener, einer hochrangigen Personalvertreterin der Magistratsabteilung. Durch sie ist die Causa im vergangenen August erst aufgeflogen. Die Frau soll seit Februar 2016 mehrere Parkvergehen von sich selbst und ihrer Tochter storniert haben - mehr dazu in Weitere fünf Parksheriffs außer Dienst.

Danach wurden die Fälle weiterer Parksheriffs bekannt, die ebenfalls ausgestellte Parkstrafen für Kollegen und Bekannte einfach storniert haben sollen - mehr dazu in Parkraumüberwachung: 13 Entlassungen. Die Betroffenen hatten sich gegen ihre Entlassung mit einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht gewehrt - mehr dazu in Parkstrafen storniert: Entlassene klagen.

Auch die Wiener Staatsanwaltschaft hat in der Causa ermittelt. „Ein Großteil der Verfahren“ ist aber - aus Beweisgründen - bereits eingestellt worden. Es war keine Bestimmung zum Amtsmissbrauch festzustellen, heißt es von einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Storno nur noch eine halbe Stunde möglich

Bei den Stornorichtlinien für Parksheriffs hat es inzwischen Änderungen gegeben, um künftigen Missbrauch zu verhindern, bestätigte die Polizei. So dürfen Parksheriffs einen Strafzettel nur noch innerhalb der ersten halben Stunde nach Ausstellung selbst stornieren.

Etwa wenn ein Autolenker zeitgleich mit Ausfüllen des Strafzettels mit Parkscheinen aus der Trafik kommt, um sie ausgefüllt hinter die Windschutzscheibe zu legen. Ein Storno ist ab sofort generell nur noch zwölf Stunden lang möglich - und zwar im Beisein eines Vorgesetzten. Zudem werden Stornos ab sofort stichprobenartig im System überprüft, heißt es bei der Polizei.

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