MedUni-Rektor kritisiert Prüfbericht

Kritik am Prüfbericht der MA 40 zum Fall der abgewiesenen schwangeren Frau kommt von MedUni-Rektor Wolfgang Schütz und Peter Husslein, dem Leiter der Gynäkologie am AKH. Die Patientin sei zu einem „politischen Spielball“ geworden.

Laut einem „Kurier“-Bericht wiederholte Schütz, dass ihm das Schicksal der Patientin leid tue. Gleichzeitig sah Schütz eine „Vorverurteilung“ der betroffenen Ärztin: „Es gibt keine ausreichenden Unterlagen, die eine Fehlleistung der Ärztin bestätigen“, hielt der Rektor fest. Er verwies auf ihm vorliegende Unterlagen, die stichhaltige Beweise zur Entlastung der Ärztin beinhalten sollen. Diese will Schütz durch einen ausländischen Gutachter prüfen lassen.

Die 26-jährige schwangere Frau bekam in der Nacht zum 12. Jänner plötzlich Sturzblutungen. Im Krankenhaus Göttlicher Heiland wurde sie zwar behandelt, aber nach Hause geschickt. Im AKH wurde sie am nächsten Tag nicht untersucht - mehr dazu in Abgewiesen: Schwangere verlor Baby.

Kritik an Aussagen von Häupl

Die Aussagen von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ), der sich angesichts des Falles „erschüttert“ gezeigt hatte, kritisiert Schütz scharf: „Herr Häupl nützt die Situation aus, um vollkommen andere Aspekte mit ins politische Fahrwasser zu nehmen.“ Der Wiener Bürgermeister hatte in dem Fall unter anderem einen Anlass gesehen, Druck für eine AKH-Reform zu machen.

Auch Peter Husslein sieht die Patientin als „politischen Spielball“, wie er sagte. Eine medizinische Fehlleistung lag für ihn im AKH nicht vor: „Die Vorgeschichte der Patientin wurde nicht hinreichend erfasst. Die Kommunikation mit der Ärztin war suboptimal, die Frau hätte untersucht werden müssen. Und die Dokumentation hat in diesem Fall auch nicht hinreichend funktioniert“, so Husslein, „Psychologisch wäre eine Untersuchung wichtig gewesen, medizinisch hätte man ihr aber nicht helfen können.“

Dass die Rudolfstiftung in dem Prüfbericht der MA 40 als „vorbildlich“ dargestellt wird, will Husslein so nicht stehen lassen. Die Patientin sei nämlich unmittelbar nach dem AKH in die Rudolfstiftung gegangen, wo ihr aber gesagt wurde, dass sie dort mehrere Stunden auf einen Arzt warten müsse, so Husslein. Erst am nächsten Tag sei sie aufgenommen worden. Die MA 40 messe hier mit zweierlei Maß.

„Eindeutiger Fehler“ im AKH

Die MA 40 hat in ihrem Prüfbericht einen „eindeutigen Fehler“ der Ärztin beschreiben. Demnach hätte die Patientin ohne Untersuchung nicht abgewiesen werden dürfen - mehr dazu in Bericht: „Gravierende Fehler im AKH“.

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