Keine Aussage von Küssel

Im Prozess wegen Wiederbetätigung hat sich Gottfried Küssel der Aussage entschlagen. Alle drei Angeklagten haben sich am zweiten Prozesstag „nicht schuldig“ bekannt. Die Verteidiger brachten wieder einige Anträge ein, die abgewiesen wurden.

„Da die Anklage falsch ist, muss ich mich der Aussage entschlagen.“ So argumentierte Küssel sein Schweigen. Auch der Zweitangeklagte Felix B. entschlug sich der Aussage. Die Geschworenen mussten mit den Polizeiprotokollen früherer Einvernahmen Küssels vorlieb nehmen, die auch „nicht besonders ergiebig“ wären, wie Richterin Martina Krainz, meinte. Küssel hatte wiederholt jede Urheber- oder Betreiberschaft für die Homepage „alpen-donau.info“ und das dazugehörige Forum „alinfodo.com“ bestritten.

Idee zu Homepage sei „nichts geworden“

Ebensowenig habe er Beiträge geschrieben oder online gestellt. Warum er ein Verschlüsselungsprogramm auf seinem Computer habe? „Weil ich Sachen darauf habe, die niemanden etwas angehen“, wurde die Aussage des Hauptangeklagten zitiert. Er bestritt, Chef der rechten Szene zu sein. Gespräche über eine Homepage gab er zu. Da aber keiner mitziehen wollte, sei aus dieser Idee nichts geworden. Es sei natürlich merkwürdig, dass die Homepage mit dem besprochenen Namen drei Monate später online gegangen sei.

Über die Akademische Ferialverbindung Reich sagte Küssel bei der Polizei, dass er dort Schriftführer und Kassier sei. Die Verbindung sei 1989 gegründet worden, es gebe zwölf oder 13 Reichsbrüder, darunter auch den Mitangeklagten Felix B. Er habe keine Feiern zum Geburtstag Adolf Hitlers oder zu anderen NS-Bezügen wahrgenommen, Felix B. habe auch nicht das Deutschlandlied mit anschließendem Hitlergruß gesungen.

Vorwürfe gegen Drittangeklagten

Zuvor hatte der Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter dem Drittangeklagten Wilhelm A. Fragen gestellt bzw. einige Vorhalte gemacht. So seien über die Arbeitsgemeinschaft Perfect Privacy, an der der 40-Jährige beteiligt war, 54 einschlägige Domains, neben „alpen-donau.info“ plus Forum auch das Forum „Großdeutsches Vaterland“ bei dem US-Provider Dreamhost angemeldet gewesen.

A. soll laut Kronawetter per Skype schwerst Antisemitisches und Rassistisches kundgetan haben. Auch 388 einschlägige Musikdateien fanden die Ermittler bei ihm. „Ich bestreite nicht, dass ich sie gehabt habe, es gab aber auch Rap oder klassische Musik.“

Küssel habe er nur einmal vor etwa sieben Jahren getroffen, so der Zweitangeklagte.
Der derzeit in Graz wegen Wiederbetätigung vor Gericht stehende Franz Radl habe ein Treffen vermittelt, weil Küssel Wilhelm A. mit einem Erfahrungsbericht im Vorfeld eines Wiederbetätigungsverfahrens gegen den 40-Jährigen zur Seite stehen wollte. „Mit Küssel bin ich an sich nicht in Kontakt geblieben.“

Anträge von Anwälten abgelehnt

Auch am zweiten Prozesstag hatte die Verteidigung mehrere Anträge gestellt, die abgelehnt wurden. Küssels Anwalt Michael Dohr wollte die Ermahnung vom vergangenen Montag zurückgenommen wissen, als er und seine Kollegen sich über eine Videovorführung beim Anklagevortrag aufgeregt hatten. Das Gericht wies seinen Antrag ab, ebenso wie Anträge auf die Einvernahme von „profil“-Journalistin Christa Zöchling und einer weiteren Zeugin.

Dem Antrag auf Einvernahme einer führenden Beamtin des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), den Felix B.’s Anwalt Herbert Orlich gestellt hatte, gab das Gericht statt.

Zudem wollte Orlich einen Informatik-Sachverständigen beiziehen. Sein Hauptargument: Der sachkundige Beamte des BVT könne als Belastungszeuge nur über seine eigenen Wahrnehmungen aussagen und nicht hinterher ein Gutachten erstellen. Außerdem habe wohl niemand im Gerichtssaal die Sachkenntnis des Beamten, dieser könne daher bei der Verteidigung seiner Ermittlungsergebnisse wohl nicht wiederlegt werden. Das Gericht blieb bei seiner Entscheidung, den Beschluss über die Beiziehung eines Gutachters später entscheiden zu wollen.

Erster Tag mit Verzögerungen

Der für Donnerstag geplante Prozessabschluss wird aufgrund der bisherigen Verzögerungen wohl nicht möglich sein.

Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A. sind wegen Wiederbetätigung angeklagt. Laut Staatsanwalt ist Küssel der Auftraggeber und der Ideengeber der Homepage alpen-donau.info gewesen, Felix B. soll für die inhaltliche Gestaltung verantwortlich gewesen sein, Wilhelm A. der technische Mastermind. Am ersten Prozesstag am Montag hatte es aufgrund von Anträgen der Verteidigung Verzögerungen gegeben- mehr dazu in Küssel-Prozess: Verzögerung zum Auftakt.

Der Prozess hätte bereits in der Vorwoche beginnen sollen, die geplante Verhandlung musste aber verschoben werden, weil zu wenige Geschworene erschienen waren - mehr dazu in Küssel-Prozess vertagt.